Hallo zusammen,
es geht um folgendes Szenario:
Mal angenommen, ich studiere und wohne an Ort A, bin aber dort nicht gemeldet, sondern bei meinen Eltern in Ort B, ca. 120 km entfernt von Ort A. Nun will ich eine Steuererklärung für mein vergangenes Masterstudium machen.
1. Frage:
Kann ich Fahrtkosten von Ort A zur Hochschule anrechnen lassen, obwohl ich dort nicht gemeldet bin, oder lieber von Ort B, an dem ich zwar gemeldet bin, die Distanz zur Hochschule aber sehr unrealistisch für eine tägliche Fahrt ist?
2. Frage:
Kann ich Kosten für einen Laptop etc. geltend machen, für die ich zwar die Rechnung noch habe, diese allerdings die Adresse meines nicht gemeldeten Wohnorts A trägt?
Danke für eure Hilfe und viele Grüße,
Nancy
Master Student Steuererklärung ungemeldeter Wohnsitz
23. Dezember 2020
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Frage vom 23. Dezember 2020 | 16:01
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Master Student Steuererklärung ungemeldeter Wohnsitz
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#1
Antwort vom 23. Dezember 2020 | 16:07
Von
Status: Unbeschreiblich (32873 Beiträge, 17265x hilfreich)
wohne an Ort A, bin aber dort nicht gemeldet Was mit einiger Wahrscheinlichkeit heißt, dass Sie Zweitwohnsitzsteuer hinterzogen haben.
oder lieber von Ort B Sie wollen tatsächlich wissen, ob Sie falsche Angaben machen dürfen? Meinen Sie das ernst?
-- Editiert von muemmel am 23.12.2020 16:21
#2
Antwort vom 23. Dezember 2020 | 19:27
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatwohne an Ort A, bin aber dort nicht gemeldet Was mit einiger Wahrscheinlichkeit heißt, dass Sie Zweitwohnsitzsteuer hinterzogen haben. :
oder lieber von Ort B Sie wollen tatsächlich wissen, ob Sie falsche Angaben machen dürfen? Meinen Sie das ernst?
-- Editiert von muemmel am 23.12.2020 16:21
Es ist ja nur ein fiktiver Fall
Wie wäre bei einem solchen die Frage 2 zu beantworten?
Danke für die Hilfe,
Nancy
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#3
Antwort vom 24. Dezember 2020 | 00:41
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:Kann ich Fahrtkosten von Ort A zur Hochschule anrechnen lassen, obwohl ich dort nicht gemeldet bin,
Das ist kein Problem.
Zitat:oder lieber von Ort B, an dem ich zwar gemeldet bin, die Distanz zur Hochschule aber sehr unrealistisch für eine tägliche Fahrt ist?
Das wäre eine falsche Angabe und somit Steuerhinterziehung. Außerdem sollte man damit rechnen, dass das Finanzamt Nachweise dafür fordert, dass diese Strecke gefahren wurde.
Zitat:Kann ich Kosten für einen Laptop etc. geltend machen, für die ich zwar die Rechnung noch habe, diese allerdings die Adresse meines nicht gemeldeten Wohnorts A trägt?
Das ist kein Problem.
#4
Antwort vom 26. Dezember 2020 | 23:51
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Kann ich Fahrtkosten von Ort A zur Hochschule anrechnen lassen, obwohl ich dort nicht gemeldet bin,
Das ist kein Problem.
Zitat:oder lieber von Ort B, an dem ich zwar gemeldet bin, die Distanz zur Hochschule aber sehr unrealistisch für eine tägliche Fahrt ist?
Das wäre eine falsche Angabe und somit Steuerhinterziehung. Außerdem sollte man damit rechnen, dass das Finanzamt Nachweise dafür fordert, dass diese Strecke gefahren wurde.
Zitat:Kann ich Kosten für einen Laptop etc. geltend machen, für die ich zwar die Rechnung noch habe, diese allerdings die Adresse meines nicht gemeldeten Wohnorts A trägt?
Das ist kein Problem.
Danke für die Antwort. Kein Problem heißt, das Finanzamt würde da nicht schauen, ob man gemeldet ist? Oder wie kann man sich das vorstellen?
#5
Antwort vom 27. Dezember 2020 | 09:45
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:Kein Problem heißt, das Finanzamt würde da nicht schauen, ob man gemeldet ist?
Wahrscheinlich nicht. Aber selbst wenn es nachfragt kann man ja Rechnungen vorlegen, die an die nicht gemeldete Adresse gegangen sind.
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