Schönen guten Abend,
meine Frage bezieht sich auf die Absetzbarkeit meines Masterstudiums im Ausland. Ich habe von 2015 bis 2018 meinen Master in Lissabon/Portugal absolviert und fange nun an in Deutschland zu arbeiten.
Kann mir jemand sagen ob ich meine Kosten (Studiengebühren, Flugkosten, Wohnungskosten etc.) steuerlich geltend machen kann. Ich habe auch bisher nie eine Steuererklärung machen müssen, da immer Student gewesen.
Da ich allerdings Anfang des Jahres nur noch mit dem Schreiben meiner Masterarbeit beschäftigt war, habe ich bei meinem Finanzamt eine Steuernummer beantragt, da ich mit dem Gedanken gespielt hatte, in dieser Zeit schon einmal freiberuflich als Produktionassistent im Bereich Film tätig zu werden. Jedoch habe ich dies nie gemacht, sondern lediglich auf 450,- Basis gearbeitet. Seit dem 1.9.2018 befinde ich mich nun in einem Arbeitsverhältnis und bin angestellt.
Letzte Woche bekam ich ein Schreiben des Finanzamts, dass diese eine Vorauszahlung in Höhe von 950,- von mir fordern.
Nun meine Frage: Kann ich einfach beim Finanzamt anrufen und erklären, dass ich meine damalige Absicht nie in die Tat umgesetzt habe und nun angestellt bin? Und zweitens, mir wurde gesagt, dass man wenn man sein Studium absetzen will, dies mit seiner ersten Steuererklärung machen muss und das Anrecht darauf sonst verfalle. Ich weiß nicht inwiefern dass der Warhheit entspricht, aber ich hoffe mir kann von Euch jemand weiterhelfen.
Vielen lieben Dank schon vorab.
Liebe Grüße
Bene
Masterstudium steuerlich geltend machen
3. September 2018
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Frage vom 3. September 2018 | 19:18
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Masterstudium steuerlich geltend machen
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#1
Antwort vom 3. September 2018 | 20:24
Von
Status: Unbeschreiblich (48430 Beiträge, 17084x hilfreich)
Zitat:Kann mir jemand sagen ob ich meine Kosten (Studiengebühren, Flugkosten, Wohnungskosten etc.) steuerlich geltend machen kann.
Grundsätzlich ja, wobei Wohnungskosten im Regelfall nicht abgesetzt werden können. Bezüglich der Wohnungskosten wird auf vielen Websites ein anderer Eindruck erzeugt.
Zitat:Kann ich einfach beim Finanzamt anrufen und erklären, dass ich meine damalige Absicht nie in die Tat umgesetzt habe und nun angestellt bin?
Ja
Zitat:mir wurde gesagt, dass man wenn man sein Studium absetzen will, dies mit seiner ersten Steuererklärung machen muss und das Anrecht darauf sonst verfalle.
Nein, Du musst für jedes Jahr des Studiums eine Steuererklärung abgeben.
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