Hallo,
ich arbeite zur Zeit als Honorarkraft als AG-Leiter in einer Schule. Nun habe ich die Möglichkeit, in einem Jugendzentrum eine weitere Stelle als Honorarkraft als Musikschullehrer anzufangen. Ist dies problemlos möglich? Wie viel Geld kann ich mit diesen beiden Anstellungen verdienen, bevor ich damit größeren Aufwand habe, Steuern zahlen muss etc.? Für einen kleinen Ratgeber wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße
Tom
-- Editiert von Moderator topic am 19. Januar 2023 17:20
-- Thema wurde verschoben am 19. Januar 2023 17:20
Mehrere Honorarkrafttätigkeiten
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



ZitatIst dies problemlos möglich? :
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Es könnte sich einem aber erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen liest.
Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
ZitatWie viel Geld kann ich mit diesen beiden Anstellungen verdienen, bevor ich damit größeren Aufwand habe, Steuern zahlen muss etc :
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren. Von Interesse wäre vor allem, was man konkret verdient, ob man noch andere Einnahmen hat, ob man verheiratet ist etc. - dann kann man auch was zu Steuer- und SV-pflicht sagen.
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Grundsätzlich gibt es für bestimmte Dozenten/Übungsleitertätigkeiten einen Freibetrag von 3000 € im Jahr, für den keine Steuern zu zahlen sind und auch keine Krankenkasse. Ob Deine Tätigkeiten darunter fallen, das können wir nicht abschätzen. Das mit der Krankenkasse gilt allerdings nur, wenn unabhängig von diesen Tätigkeiten ein Versicherungsschutz besteht.
wirdwerden
Hallo und danke erstmal für die vielen schnellen Antworten. Sie haben Recht, ich könnte ein bisschen präziser werden.
Ich bin Student, 24 Jahre alt, krankenversichert über meiner Mutter und meine aktuelle Tätigkeit in einer AG in einer Schule übe ich für zwei Arbeitgeber aus – einmal die städtischen Musikschule (die eine Kooperation für dieses Projekt mit der Schule hat) und einmal die Schule selbst. D. h., ich habe jeweils einen Arbeitsvertrag bei beiden Arbeitgebern. Jedoch erhalte ich meine Gehälter beide von der "Stadtkasse der Stadt ****".
Im Arbeitsvertrag der Musikschule steht:
. Dort steht bezüglich Steuern und Sozialversicherungs- / Rentenversicherungsbeiträge:Zitat:Dienstvertrag (Honorarvertrag) für freiberuflich selbstständig tätige Lehrkräfte an der **** für Musik
.Zitat:[...] Die selbstständige Tätigkeit des Auftragsnehmers ist für die Auftraggeberin sozialversicherungsfrei. Für die Versteuerung und die Abführung von Sozialversicherungs- und / oder Rentenversicherungsbeiträge ist der Auftragnehmer daher selbst verantwortlich
Im Arbeitsvertrag der Schule steht:
Zu Steuern etc. steht in diesem Vertrag nichts.Zitat:Herr **** wird gem. § 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung für die Zeit vom **** bis zum **** als pädagogischer Mitarbeiter eingestellt und in die Entgeltgruppe S 02 der Anlage C zum TVöD-V eingruppiert.
Bezüglich des Lohns erhalt ich aus beiden Jobs insgesamt ca. 300 € pro Monat.
Beim neuen Job wären es auch ca. 300 € pro Monat, wodurch ich auf insgesamt 600 € pro Monat kommen würde.
Ich hoffe, durch diese Angaben erhalten Sie mehr Klarheit. Sollten Sie noch weitere Informationen brauchen, kann ich diese nachreichen.
Vielen Dank und liebe Grüße
Tom
ZitatBeim neuen Job wären es auch ca. 300 € pro Monat, wodurch ich auf insgesamt 600 € pro Monat kommen würde. :
Damit entfällt dann der Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung über Deine Mutter. Die Grenze liegt in 2023 bei 485€.
Steuerrechtlich ist das jedoch unproblematisch, da bei einem Gesamtmonatseinkommen von 600€ noch keine Steuern anfallen.
ZitatHerr **** wird gem. § 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung für die Zeit vom **** bis zum **** als pädagogischer Mitarbeiter eingestellt und in die Entgeltgruppe S 02 der Anlage C zum TVöD-V eingruppiert. :
Das sieht aber nicht nach einer Honorartätigkeit, sondern nach einem Angestelltenverhältnis aus.
Hallo und danke für die Antwort!
Das mit der Familienversicherung habe ich mir gedacht. Dann muss ich mir wohl überlegen, ob sich der Betrag der eigenen Krankenversicherung unter der Grenze bleibt, wo sie das komplette Gehalt des neuen Jobs verbraucht.
Das mit den Steuern ist ja schon mal gut.
Bezüglich der Schule hatte ich mir das schon gedacht, da ich da das Gehalt auch bekomme, wenn ich nicht da bin bzw. es von Seiten der Schule ausfällt. Hat dies irgendwelche Auswirkungen, dass es nun ein Angestelltenverhältnis ist?
LG und schönen Abend
Tom
Dann muss ich mir wohl überlegen, ob sich der Betrag der eigenen Krankenversicherung unter der Grenze bleibt, wo sie das komplette Gehalt des neuen Jobs verbraucht. Wieso? Die studentische Krankenversicherung kostet samt Pflegeversicherung ca. 120 Euro und wäre ab dem 25. Geburtstag sowieso fällig, da dann die Familienversicherung endet.
Und jetzt?
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