Guten Morgen,
eine Frage, die den Kopf schwirren lässt: Jemand ist (noch) Kleinunternehmer mit mehreren Tätigkeiten, die beim Finanzamt gemeldet sind, zwei davon als Gewerbe, eins freiberuflich. Nun muss für die EÜR ja alles aufgeteilt werden. Sollen z. B. Telefon- und Büromaterialkosten, die ja für alle Tätigkeiten anfallen, durch 3 geteilt werden oder ist es komplizierter? Es geht wie gesagt um kleine Summen.
Als noch aufgestockt wurde, akzeptierte das Jobcenter 50% Telefonkosten (50% privat) und sonst wurde alles zusammengenommen. Aber wie ist es mit dem Finanzamt? Kennt jemand die Rechtslage?
Danke
Mehrere Honorartätigkeiten - Ausgaben aufteilen?
22. Februar 2019
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Frage vom 22. Februar 2019 | 09:48
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrere Honorartätigkeiten - Ausgaben aufteilen?
#1
Antwort vom 22. Februar 2019 | 10:06
Von
Status: Junior-Partner (5402 Beiträge, 1284x hilfreich)
Grundsätzlich sind die Ansätze zu schätzen, wenn das jeweils ca. ein Drittel ist, dürfte es kein Problem darstellen.
Ein privater Anteil bei den Telefonkosten ist jedoch rauszurechnen. Dieser liegt regelmäßig bei mindestens 40%.
-- Editiert von Cybert. am 22.02.2019 10:07
#2
Antwort vom 23. Februar 2019 | 11:29
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke
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