Hallo,
mal angenommen, man hat einen Raum als Untermieter gemietet, um dort handwerklich aber privat zu basteln (Holz). Im Mietvertrag steht zwar als Überschrift "Gewerblicher Untermietvertrag", jedoch hat man nachweislich kein Gewerbe und ist somit privat dort tätig. Es geht um einen Raum von ca. 15qm und 80€ monatlich. Es gibt keine Sanitäranlagen.
Jetzt soll zusätzätzlich Mehrwertsteuer erhoben werden auf die Mietkosten, also sollen diese um 19% steigen. Ist dies zulässig?
Danke
-- Editiert von User am 3. August 2023 15:50
-- Editiert von Moderator topic am 3. August 2023 15:53
-- Thema wurde verschoben am 3. August 2023 15:53
-- Editiert von Moderator topic am 3. August 2023 18:34
Mehrwertsteuer auf Untervermietung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ja - ganz offenbar geht es ja nicht um die Vermietung eines Wohnraumes.
Was steht denn im Mietvertrag zur Miethöhe genau drin?
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Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12a verlangt keinen Wohnraum.Zitat...ganz offenbar geht es ja nicht um die Vermietung eines Wohnraumes. :
Hat man ausdrücklich nur den Raum angemietet oder werden zusätzliche Nebenleistungen wie z.B. die Mitnutzung von Maschinen oder Werkzeugen erbracht?Zitatman hat einen Raum als Untermieter gemietet, um dort handwerklich aber privat zu basteln :
ZitatHat man ausdrücklich nur den Raum angemietet oder werden zusätzliche Nebenleistungen wie z.B. die Mitnutzung von Maschinen oder Werkzeugen erbracht? :
Es wird nur der Raum gemietet. Es gibt gar keine Maschinen, die man mitbenutzen könnte.
ZitatWas steht denn im Mietvertrag zur Miethöhe genau drin? :
"Die Nettomiete beträgt monatlich EUR 75€.
Die Vorauszahlung auf die Stromnebenkosten beträgt monatlich EUR 5€.
Keine Mehrwertsteuer."
Wie schon erwähnt, ist die Steuerbefreiung unabhängig von der Nutzung des Raumes, jedenfalls wenn sie unbefristet oder mindestens sechs Monate befristet ist.
Ein Verzicht auf die Befreiung ist nur zulässig bei einer Vermietung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen. Hieran scheitert es offenbar bereits.
Darüber hinaus muss der Leistungsempfänger den Raum für vorsteuerunschädliche Zwecke nutzen, woran es im Zweifel fehlt, wenn man Kleinunternehmer ist.
ZitatEin Verzicht auf die Befreiung ist nur zulässig bei einer Vermietung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen. Hieran scheitert es offenbar bereits. :
Darüber hinaus muss der Leistungsempfänger den Raum für vorsteuerunschädliche Zwecke nutzen, woran es im Zweifel fehlt, wenn man Kleinunternehmer ist.
Ich verstehe das so, als dass nur Unternehmen die 19% Mwst zahlen müssen?
ZitatIch verstehe das so, als dass nur Unternehmen die 19% Mwst zahlen müssen? :
Die zahlst du die ganze Zeit mit. Mit jedem Einkauf. Sie ist nur in der Gesamtsumme enthalten
ZitatDie zahlst du die ganze Zeit mit. Mit jedem Einkauf. Sie ist nur in der Gesamtsumme enthalten :
Das verstehe ich schon. Aber darf die jetzt auf die Miete nochmal oben drauf gesetzt und verlangt werden? Im Mietvertrag steht ja netto, jetzt soll aber doch brutto berechnet werden?
Muss der Mietbetrag jetzt in brutto umgewandelt werden? Oder muss die 19% mwst von den bisherigen 75€ abgezogen werden, ohne dass ich mehr zahle? Oder darf da gar nichts passieren?
-- Editiert von User am 3. August 2023 19:09
Zitatjedoch hat man nachweislich kein Gewerbe :
Man kann auch ohne Gewerbe gewerblich / unternehmerisch tätig sein. Wäre also zu prüfen.
im übrigen sind solche Verträge recht kurz kündbar - sollte man auch bedenken ...
ZitatDas verstehe ich schon. Aber darf die jetzt auf die Miete nochmal oben drauf gesetzt und verlangt werden? :
Nein.
ZitatOder darf da gar nichts passieren? :
Richtig. Natürlich könnte die Nettomiete erhöht werden.
ZitatMan kann auch ohne Gewerbe gewerblich / unternehmerisch tätig sein. Wäre also zu prüfen. :
Vermutlich wäre er im Zweifel dennoch Kleinunternehmer.
ZitatAber darf die jetzt auf die Miete nochmal oben drauf gesetzt und verlangt werden? :
Nein, da Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bis.
ZitatMuss der Mietbetrag jetzt in brutto umgewandelt werden? :
Nein
ZitatOder darf da gar nichts passieren? :
Der Vertrag kann so bleiben.
ZitatVermutlich wäre er im Zweifel dennoch Kleinunternehmer. :
Verstehe ich das richtig, dass wenn der Vermieter (Klein)Unternehmer ist, dass er dann die 19% aufschlagen darf/muss?
Nein. Der Vermieter ist ohnehin Unternehmer. Wenn er an einen anderen Unternehmer (nicht Kleinunternehmer) vermietet, kann er zur Steuerpflicht optieren (§ 9 UStG), wenn der Mieter das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.ZitatVerstehe ich das richtig, dass wenn der Vermieter (Klein)Unternehmer ist, dass er dann die 19% aufschlagen darf/muss? :
Ich soll Gesetzestexte verlegen, sonst werden die 19% fällig.
Hier wurden § 4 Nr. 12a und § 9 UStG. Sind das die relevanten Gesetzestexte?
Zitat§ 4 Nr. 12a :
Ja, bzw. Nr. 12 Buchstabe a
Zitat§ 9 UStG :
Ja, der gilt gerade nicht.
Die 19% müssen Sie nicht bezahlen. Notfalls wird halt gekündigt.
Ich habe jetzt mit einem Anwalt über meine Rechtsschutzversicherung gesprochen. Die Quintessenz laut dem Anwalt:
1. Alles außer Wohnraum ist grundsätzlich Gewerbe und somit umsatzsteuerpflichtig
2. Unterschiedliche Untermieter dürfen nicht unterschiedlich behandelt werden (es gibt hieer Gewerbe und Privat). Es ist egal, ob ich Privatmann bin, alle müssen entweder Umsatzsteuer zahlen oder nicht. Und laut dem Anwalt hat vermutlich das Finanzamt dies bemängelt.
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das so ist.
Anwälte und Steuerrecht...Welten prallen aufeinander.ZitatIch habe jetzt mit einem Anwalt über meine Rechtsschutzversicherung gesprochen. :
Es bleibt falsch, auch wenn es aus dem Munde eines Anwalts kommt.Zitat1. Alles außer Wohnraum ist grundsätzlich Gewerbe und somit umsatzsteuerpflichtig :
Mit Sicherheit nicht, da sich Finanzbeamte von Berufs wegen mit Steuerrecht auskennen.Zitat2. Unterschiedliche Untermieter dürfen nicht unterschiedlich behandelt werden (es gibt hieer Gewerbe und Privat). Es ist egal, ob ich Privatmann bin, alle müssen entweder Umsatzsteuer zahlen oder nicht. Und laut dem Anwalt hat vermutlich das Finanzamt dies bemängelt. :
Um die Unsicherheit die entsteht, wenn ein bezahlter Anwalt etwas Anderes sagt als vermeintliche Laien im Forum, zu beseitigen, schließe ich mich dem Vorredner an, dass der Anwalt Recht hat.
Auch wenn Anwälte steuerlich beraten dürfen, ist ein Steuerberater meist die bessere Wahl.
Kennt der die beiden Paragraphen?
ZitatDie Quintessenz laut dem Anwalt: :
Wenn das der "Anwalt" tatsächlich so gesagt hat, sollte er seine Zulassung zurückgeben...
Zitatda sich Finanzbeamte von Berufs wegen mit Steuerrecht auskennen. :
Für Anwälte gilt gleiches ... in sofern sehr ernüchternd, wenn ein Anwalt dann so einen Unfug verzapft ...
Zitatschließe ich mich dem Vorredner an, dass der Anwalt Recht hat. :
Fehlt da nicht irgendwo noch ein "un"?
Naja, bedingt vielleicht, denn über die rechtliche Methodenkompetenz sollte ein Jurist sich in jedem Rechtsgebiet "bewegen" können.ZitatFür Anwälte gilt gleiches ... :
Steuerrecht ist im Jurastudium keine Pflichtveranstaltung. Soweit man es im Studium dazu belegt, hat man etwa 30 Stunden Vorlesung darin.
Der fachtheoretische Teil des Studiums eines Finanzbeamten umfasst 277 Stunden ESt, 292 Stunden Bilanzsteuerrecht, 212 Stunden AO, 208 Stunden USt, 114 Stunden BewG und ErbstG, 54 Stunden KöSt sowie zusätzlich Privatrecht, Gesellschaftsrecht, öffentliches Recht, internationales Steuerrecht und Wirtschaftswissenschaften wie z.B. BWL und VWL.
taxpert
ZitatZitat (von Cybert.): :
schließe ich mich dem Vorredner an, dass der Anwalt Recht hat.
Fehlt da nicht irgendwo noch ein "un"?
Bzw. ein nicht.
Natürlich hat der Anwalt NICHT Recht.
Seit wann zahlt eigentlich der Mieter die Umsatzsteuer?
Die ist meines Wissens vom Vermieter an das Finanzamt zu zahlen.
Es geht hier meiner Meinung nach nur zivilrechtlich darum, ob der Vermieter gegenüber dem Mieter wegen der Mehrwertsteuer die Miete entsprechend erhöhen darf. Also kein steuerrechtliches sondern ein mietvertragliches Problem. Er hat an eine Privatperson vermietet, also ist eine Nettopreisvereinbarung nichtig und ein Bruttopreis vereinbart.
Es geht übrigens nicht um 80 EUR monatlich sondern um 75 EUR monatlich.
Die 5 EUR sind Vorauszahlung (nicht Pauschale!) für den Strom. Darüber muss abgerechnet werden. Ob auf Betriebskostenvorauszahlung aber nochmal Umsatsteuer anfällt weiss ich nicht, wäre aber vom Bauchgefühl her meiner Meinung nach falsch.
Wenn steuerrechtlich gar keine Umsatzsteuer entsteht, sind brutto und netto irgendwie gleich.ZitatAlso kein steuerrechtliches sondern ein mietvertragliches Problem. :
Der Mieter hat aber mit der Entstehung der Steuerschuld mal sowas von nichts zu tun.
Dsa Problem ist hier doch, dass der Vermieter sich da vertan hat, jetzt plötzlich umsatzsteuerpflichtig wurde und mit seinem Mieter (weil es eben eine Privatperson ist) aber nur einen Bruttopreis vereinbart hat.
Für diesen Umsatz entsteht doch gar keine Steuer.ZitatDer Mieter hat aber mit der Entstehung der Steuerschuld mal sowas von nichts zu tun. :
Da wurde nichts umsatzsteuerpflichtig. Der Umsatz ist steuerfrei und der Vermieter kann ihn auch nicht als steuerpflichtig behandeln.ZitatDsa Problem ist hier doch, dass der Vermieter sich da vertan hat, jetzt plötzlich umsatzsteuerpflichtig wurde... :
ZitatSeit wann zahlt eigentlich der Mieter die Umsatzsteuer? :
Die ist meines Wissens vom Vermieter an das Finanzamt zu zahlen.
Hier geht es wohl weniger um die Steuerschuldnerschaft., sondern vielmehr um die Steuerpflicht.
Zitatsondern vielmehr um die Steuerpflicht. :
Und damit hat der Mieter genausowenig zu tun. Er erwirtschaftet ja in seiner privat(!) angemieteten Werkstatt keine Umsätze...hoffentlich...denn falls doch würde das den kompletten Sachverhalt auf den Kopf stellen.
Zitatdenn falls doch würde das den kompletten Sachverhalt auf den Kopf stellen. :
Steuerlich nicht unbedingt, da die Vermietung an ihn als potentiellen Kleinunternehmer weiterhin steuerfrei wäre. Allerdings wäre die PAngVo nicht mehr anwendbar.
ZitatEr erwirtschaftet ja in seiner privat(!) angemieteten Werkstatt keine Umsätze...hoffentlich...denn falls doch würde das den kompletten Sachverhalt auf den Kopf stellen. :
Korrekt. Keinen Cent.
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