Nehmen wir mal an, dass ich eine Firma habe, wo sich Menschen melden, die eine Dienst- oder Handwerksleistung bei mir aushängen. Ich verdiene mein Geld damit, dass ich der Firma, für welche der Mensch sich entscheidet, eine Vermittlungsgebühr in Höhe von x% des Bruttoauftragswertes + 19% MwSt in Rechnung stelle.
Jetzt habe ich Zweifel, ob das Richtig, bzw. legal ist, auch von der MwSt die Provision zu berechnen oder ob es richtig wäre, die Provision vom Nettoauftragswert zu berechnen und dann erst die 19% dazu zu addieren.
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Mehrwertsteuer für Vermittlung
4. November 2009
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Frage vom 4. November 2009 | 18:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrwertsteuer für Vermittlung
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#1
Antwort vom 4. November 2009 | 20:37
Von
Status: Praktikant (610 Beiträge, 64x hilfreich)
Ist egal; bei der ersten Variante verdienst Du halt mehr.
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#2
Antwort vom 5. November 2009 | 09:51
Von
Status: Praktikant (629 Beiträge, 347x hilfreich)
Da würde ich mal in den Vertrag schauen.
Ich tendiere aber zu der Nettomethode, da unter Kaufleuten in der Regel immer Nettopreise verhandelt werdem.
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#3
Antwort vom 5. November 2009 | 11:19
Von
Status: Praktikant (610 Beiträge, 64x hilfreich)
Verträge wird es da wohl nicht geben, sondern mehr eigene AGB.
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#4
Antwort vom 5. November 2009 | 16:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Gebühren sind in den AGB festgesetzt und von meinen Kunden anerkannt.
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