Seit Anfang des Jahres gilt, dass man auch bei Online-Käufen digitaler Güter Mehrwertsteuer zahlen muss. Jeweils die, die im Land des Käufers gilt. Wie sieht es allerdings aus, wenn man sich im außereuropäischen Ausland aufhält, z. B. im Urlaub? Da davon auszugehen ist, dass der Händler die zu berechnende Mehrwertsteuer anhand der IP-Adresse ermittelt, würde er in diesem Fall keine Mehrwertsteuer berechnen. Müsste man diesen Kauf dann nachversteuern?
Mehrwertsteuer für digitale Güter bei Auslandsaufenthalt
19. Dezember 2015
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Frage vom 19. Dezember 2015 | 22:58
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrwertsteuer für digitale Güter bei Auslandsaufenthalt
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#1
Antwort vom 20. Dezember 2015 | 02:41
Von
Status: Schüler (441 Beiträge, 264x hilfreich)
Beim Kauf von digitalen Güter geht es um den Wohnsitz bzw.gewöhnlichen Aufenthaltsort des Käufers. Sie haben den Wohnsitz in Deutschland und dementsprechend müssen Sie dann die Umsatzsteuer in Deutschland abführen. § 3a Abs.5 USTG.
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