Hallo,
ich habe im Jahr 2004 insgesamt 3 Rechnungen mit Mwst. geschrieben, wobei ich aber nur bei einer Rechnung die Mwst. an das Finanzamt abgeführt hatte, bei den beiden anderen Rechnungen habe ich dies "versäumt". Nun habe ich folgendem Brief vom Finanzamt erhalten (kurz nachdem der Steuerprüfer bei dem Betrieb war, welchem ich die 3 Rechnungen ausgestellt hatte).
"auf Grund einer mir vorliegenden Mitteilung haben Sie in 2004 von der Firma xxx Einnahmen erhalten. Ihre erklärten Betriebseinnahmen weisen jedoch insgesamt geringere Beträge aus.
Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit, hierzu innerhalb von 4 Wochen Stellung zu nehmen."
Danach folgt noch eine Belehrung daß ich beim Besteuerungsverfahren zur Mitwirkung verpflichtet bin, ich mich aber mit einer Steuerstraftat nicht selbst belasten muss.
Wie genau soll ich nun diese Stellungnahme formulieren um die eventuell anfallende Steuerordnungswidrigkeit/straftat zu mildern? Es handelt sich um insgesamt 560€ Mwst. welche nicht von mir abgeführt wurden...
Bin für jeden Tipp/Hinweis dankbar
Mehrwertsteuer nicht abgeführt
21. April 2008
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Frage vom 21. April 2008 | 04:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrwertsteuer nicht abgeführt
Haben Sie sich versteuert?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 21. April 2008 | 18:15
Von
Status: Philosoph (13704 Beiträge, 4355x hilfreich)
Hallo,
nur so am Rande, als Selbstanzeige gilt das jetzt nicht mehr.
MfG Stefan
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"Falls ich nicht mehr poste, bin ich der selben Meinung "
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#3
Antwort vom 22. April 2008 | 22:32
Von
Status: Lehrling (1238 Beiträge, 611x hilfreich)
Es geht nicht nur um die nicht abgeführte Mehrwertsteuer, sondern auch darum, dass die Betriebseinnahmen unvollständig angegeben wurden.
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