Mehrwertsteuer rücküberweisen?

19. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 6x hilfreich)
Mehrwertsteuer rücküberweisen?

Liebes Forum,

aufgrund einer Falschinformation dachte ich, dass ich in diesem Jahr nicht die Kleinunternehmerregelung für meine freiberuflichen Tätigkeiten in Anspruch nehmen kann. Nun habe ich bereits auf drei Rechnungen Mehrwertsteuer ausgewiesen und diese auch erhalten. Die Sachbearbeiterin beim Finanzamt, meinte nun zu mir, dass ich die erhobene Mehrwertsteuer auf jeden Fall ans Finanzamt weitergeben muss und auch für ein laufendes Jahr konsistent darin bleiben muss, ob ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch mache oder nicht. Sie meinte, die einzige Möglichkeit wäre nun für mich, meinen Auftraggebern nochmal korrigierte Rechnungen zu stellen und ihnen die Mehrwertsteuer zurückzuerstatten. Bei einem Auftraggeber stand allerdings in den Vertragsbedingungen, dass fälschlicherweise erhobene Mehrwertsteuer mit Zinsen zurückgezahlt werden muss. (Gerade dieser Auftraggeber hatte mir allerdings kurzfristig einen Auftrag abgesagt, so dass klar war, dass ich dadurch nicht über die 50.000 Euro-Grenze kommen werde) Ist dies tatsächlich nun die einzige Möglichkeit, die mir bleibt und ist es dementsprechend auch ratsam, möglichst schnell zu handeln?
Kann es unter Umständen auch besser sein, weiter die Umsatzsteuer zu erheben, wenn man genügend Ausgaben hat, die steuerlich geltend machen kann? (das ist natürlich zum einen eine ziemliche Rechenaufgabe, zum anderen natürlich auch für ein laufendes Jahr nicht 100%ig abzuschätzen)

Herzlichen Dank für alle Ratschläge!

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die 50.000 Euro Grenze ist als Prognose am Jahresanfang zu machen. Zur Grenze von 17.500 hat Eugenie alles geschrieben.

Handelt es sich um das Gründungsjahr oder seit wann besteht die Tätigkeit?

Wie hoch war der Umsatz im Vorjahr?

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