Wie verhält es sich bei Verträgen, die in dem Zeitraum 1.7.2020 bis 31.12.2020 enden? Begonnen haben diese ein Jahr zuvor und wurden in 2019 berechnet und auch von dem Kunden bezahlt.
Steuerrechtlich ist es eigentlich so, dass "Dauerleistungen" an dem Tag erbracht sind, an dem der vereinbarte Leistungszeitraum endet und der dann geltende Mehrwertsteuersatz gilt. Ist ein "Wartungsvertrag" überhaupt eine "Dauerleistung"?
Müssen nun alle in 2019 ab 1.7.2019 geschriebenen, berechneten und bezahlten Verträge nachträglich gut geschrieben und mit dem neuen Steuersatz neu berechnet werden?
Oder gilt bei "Verträgen" der Tag an dem dieser wieder mit einem Jahr Laufzeit wieder neu beginnt?
Mehrwertsteuersenkung 2020 / Verträge 2019 beginnend
3. Juli 2020
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Frage vom 3. Juli 2020 | 11:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrwertsteuersenkung 2020 / Verträge 2019 beginnend
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#1
Antwort vom 3. Juli 2020 | 12:24
Von
Status: Master (4899 Beiträge, 1177x hilfreich)
Grundsätzlich ist das Ende der Leistungserbringung maßgeblich, wie Sie richtig schreiben.
Es sei denn, es sind Teilleistungen vereinbart, die auch entsprechend (z.B. monatlich) angerechnet werden.
Näheres regelt sicher ein in Kürze erscheinendes BMF-Schreiben.
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