Mein Vater möchte meine SteuerID... Wofür?!

4. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Simarieba
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Vater möchte meine SteuerID... Wofür?!

Hallihallo,
Kurz zur aktuellen Situation: Zu meinem Vater habe ich seit langem keinen bzw. nur sehr sporadischen Kontakt und das Thema Finanzen und Unterhalt war schon immer ein Streitthema. Während meiner ersten Ausbildung hat mein Vater mir Unterhalt gezahlt aber seit 1,5 Jahren bin ich mit der Ausbildung fertig und seither bekomme ich logischerweise auch keinen Unterhalt mehr. Aktuell mache ich eine zweite Ausbildung und auch jetzt bekomme ich natürlich keinen Unterhalt. Trotzdem möchte mein Vater jetzt meine SteuerID für seinen Steuerberater haben... Braucht er die wirklich? Was könnte er denn im schlimmsten Fall mit der ID anrichten?

Ich bin super dankbar für Antworten!!!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116023 Beiträge, 39198x hilfreich)

Zitat (von Simarieba):
Mein Vater möchte meine SteuerID... Wofür?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Ich würde den Einzigen fragen der die Frage beantworten kann ...



Zitat (von Simarieba):
Was könnte er denn im schlimmsten Fall mit der ID anrichten?

Mit etwas Pech genug um Dich mindestens in U-Haft zu bringen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6380 Beiträge, 1373x hilfreich)

Zitat (von Simarieba):
Trotzdem möchte mein Vater jetzt meine SteuerID für seinen Steuerberater haben... Braucht er die wirklich?


Wahrscheinlich möchte er eben Steuererklärungen machen?!

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116023 Beiträge, 39198x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wahrscheinlich möchte er eben Steuererklärungen machen?!

Soll er seine eigene ID für verwenden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1450 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Soll er seine eigene ID für verwenden ...


Blöd nur dass man für die Geltendmachung von Unterhaltszahlungen in der Steuererklärung die SteuerID des Empfängers angeben muss. Und gezahlt wurde der Unterhalt in der Vergangenheit ja wohl.....

Hier die Herausgabe zu verweigern wird m.E. nach hinten losgehen.

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Blöd nur dass man für die Geltendmachung von Unterhaltszahlungen in der Steuererklärung die SteuerID des Empfängers angeben muss. Und gezahlt wurde der Unterhalt in der Vergangenheit ja wohl.....
Aber nicht für Unterhaltszahlungen an Kinder ...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die ID-Nummer des Kindes wird z.B. für die Anlage Kind benötigt.

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