Hallihallo,
Kurz zur aktuellen Situation: Zu meinem Vater habe ich seit langem keinen bzw. nur sehr sporadischen Kontakt und das Thema Finanzen und Unterhalt war schon immer ein Streitthema. Während meiner ersten Ausbildung hat mein Vater mir Unterhalt gezahlt aber seit 1,5 Jahren bin ich mit der Ausbildung fertig und seither bekomme ich logischerweise auch keinen Unterhalt mehr. Aktuell mache ich eine zweite Ausbildung und auch jetzt bekomme ich natürlich keinen Unterhalt. Trotzdem möchte mein Vater jetzt meine SteuerID für seinen Steuerberater haben... Braucht er die wirklich? Was könnte er denn im schlimmsten Fall mit der ID anrichten?
Ich bin super dankbar für Antworten!!!
Mein Vater möchte meine SteuerID... Wofür?!
4. April 2023
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Frage vom 4. April 2023 | 21:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Vater möchte meine SteuerID... Wofür?!
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#1
Antwort vom 4. April 2023 | 22:03
Von
Status: Unbeschreiblich (116023 Beiträge, 39198x hilfreich)
ZitatMein Vater möchte meine SteuerID... Wofür? :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Ich würde den Einzigen fragen der die Frage beantworten kann ...
ZitatWas könnte er denn im schlimmsten Fall mit der ID anrichten? :
Mit etwas Pech genug um Dich mindestens in U-Haft zu bringen ...
#2
Antwort vom 4. April 2023 | 22:40
Von
Status: Senior-Partner (6380 Beiträge, 1373x hilfreich)
ZitatTrotzdem möchte mein Vater jetzt meine SteuerID für seinen Steuerberater haben... Braucht er die wirklich? :
Wahrscheinlich möchte er eben Steuererklärungen machen?!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. April 2023 | 22:47
Von
Status: Unbeschreiblich (116023 Beiträge, 39198x hilfreich)
ZitatWahrscheinlich möchte er eben Steuererklärungen machen?! :
Soll er seine eigene ID für verwenden ...
#4
Antwort vom 5. April 2023 | 10:07
Von
Status: Lehrling (1450 Beiträge, 232x hilfreich)
ZitatSoll er seine eigene ID für verwenden ... :
Blöd nur dass man für die Geltendmachung von Unterhaltszahlungen in der Steuererklärung die SteuerID des Empfängers angeben muss. Und gezahlt wurde der Unterhalt in der Vergangenheit ja wohl.....
Hier die Herausgabe zu verweigern wird m.E. nach hinten losgehen.
#5
Antwort vom 5. April 2023 | 10:24
Von
Status: Junior-Partner (5470 Beiträge, 917x hilfreich)
Aber nicht für Unterhaltszahlungen an Kinder ...ZitatBlöd nur dass man für die Geltendmachung von Unterhaltszahlungen in der Steuererklärung die SteuerID des Empfängers angeben muss. Und gezahlt wurde der Unterhalt in der Vergangenheit ja wohl..... :
#6
Antwort vom 6. April 2023 | 13:31
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Die ID-Nummer des Kindes wird z.B. für die Anlage Kind benötigt.
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