Meldepflicht an Finanzamt bei Auslands-Schenkung ?

24. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Tubeberger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)
Meldepflicht an Finanzamt bei Auslands-Schenkung ?

Hallo,
im Zusammenhang mit dem Fall einer Schenkung von nichtbeweglichem Vermögen (Grundstücke, Immobilien), welcher einige Jahre zurückliegt und jemandem aus meinem persönlichen Umfeld betraf, stellen sich mir folgende Fragen:

1) Wenn Person A seinem Sohn (Person B) Grundstücke und Immobilien schenkt und die Schenkung im EU-Ausland stattfindet (die Sachwerte befinden sich in dem jeweiligen Staat), muss Person B diese Schenkung dem Finanzamt in Deutschland melden ?

2) Ist eine eventuelle Meldepflicht beim deutschen Finanzamt gegeben auch wenn der aktuelle Geldwert der genannten Sachwerte unterhalb der Summe befindet bei der eine Versteuerung greifen würde bzw. keine Schenkungssteuer anfallen würde ?

3) Sollte unter allen Umständen hierfür eine Meldepflicht bestehen, muss in diesem Fall der Schenkende darlegen, woher er das Vermögen für die Schenkung bekommen hat ?

Antworten bitte nach bestem Wissen (und Gewissen) ;)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "Tubeberger",

Schenkungen müssen dem jeweiligen Finanzamt gemeldet werden. Bei Wohnsitz und Steuerpflicht in Deutschland, dem zuständigen Finanzamt in D.
Sicherlich sollte der Schenkende nachweisen können, woher das Geld kommt.

MfG, soso55

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht hat jedoch keine ernsthaften Folgen, sofern damit keine Steuerhinterziehung verbunden ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tubeberger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

Sagen wir mal das Person B die Schenkung dem deutschen Fiskus nicht mitteilt bzw. nicht mitteilen möchte (aus welchen Gründen ist unerheblich). Woher sollte der Fiskus rausbekommen, dass da im Ausland eine Schenkung stattgefunden hat ?

Das einzige Problem welches in diesem Zusammenhang auftreten könnte, wäre, wenn der Beschenkte die Gelderlöse aus dem Verkauf der Schenkung auf ein deutsches Bankkonto transferiert bzw. er das Vermögen investiert und die Einkünfte aus der Investition auf sein Bankkonto überweisen lässt. Er müsste bedingt durch das lückenhafte Bankgeheimnis dem Finanzamt die Einkünfte deklarieren und möglicherweise deren Ursprung offenlegen ?

Der Tatbestand einer Steuerhinterziehung war in diesem Fall nicht gegeben, da bei der Wert der Schenkung sowie dem Verwandschaftsverhältnis zwischen A und B eine Versteuerung eh nicht erfolgt hätte.

MfG


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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tubeberger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

Keiner eine Idee ?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Siehe meine Antwort vom 25.12.2014

Was willst Du denn noch wissen?

quote:
Er müsste bedingt durch das lückenhafte Bankgeheimnis dem Finanzamt die Einkünfte deklarieren und möglicherweise deren Ursprung offenlegen?


Na und? Wo ist das Problem?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tubeberger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

Also,
die Personen die an einer Schenkung im Ausland beteiligt sind (Schenkender und Beschenkter) möchten wissen, ob das Finanzamt in Deutschland nachfragen stellen würde bezüglich der Herkunft des geschenkten Vermögen, sprich woher Person A das Vermögen hat.

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