Melderecht Eigentumswohnung, die vermietet werden soll / Anmeldung erforderlich??

30. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Modus Vivendi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Melderecht Eigentumswohnung, die vermietet werden soll / Anmeldung erforderlich??

Liebe Leute,
ich habe eine Frage zur Anmeldung als Zweitwohnsitz einer Ferienwohnung, die zurzeit leersteht, aber vermietet werden wird/soll.

Muss man sich i m m e r anmelden, dort wohnt doch niemand. Von der Gemeinde erhielten wir bereits die Aufforderung für die Anmeldung als Nebenwohnsitz, andere Möglichkeiten sind da wohl nicht vorgesehen.

Wir haben die Wohnung geerbt. Zuvor wurde sie privat genutzt und logischerweise auch als Nebenwohnsitz angemeldet.

Mit der Anmeldung wird die Zweitwohnungssteuer fällig (800 €).

Einige Eigentümer haben mehrere Wohnungen in der Anlage. Das würde ja bedeuten, dass die sich x-fach anmelden müssen (und x-fach Steuern zahlen...), kann das so richtig sein?

Vielen Dank für Erhellung!

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Modus 2.0
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
wenn keine Eigennutzung vorgesehen ist und auch nicht vorliegt, teilen Sie das genauso so mit! Was de anderen Eigentümer machen, ist doch für Sie nicht wichtig.

Vielen Dank, ich ruf das Amt am Montag mal an.
Mich hatte nur gewundert, dass wir direkt eine Aufforderung zur Anmeldung bekamen, das löst ja nun auch amtliche Fristen usw. aus, die man ernst nehmen muss. Und natürlich wollen wir alles richtig machen, die Vermietung natürlich auch steuerlich anmelden – anders geht es doch gar nicht, ohne in den Verdacht der Steuerunterschlagung zu geraten.
Danke schön, ich frag im Meldeamt am Ort nach und bin gespannt.

PS: Habe einen neuen Nutzernamen, nachdem die Anmeldung des bisherigen mehrfach fehlschlug.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn man da gar nicht wohnt, auch nicht zu Urlaubszwecken, dann muss man sich auch nicht anmelden.

Die Gemeinde geht wohl nicht davon aus, dass man so eine Wohnung einfach leer stehen lässt und geht daher von Eigennutzung aus.

1x Hilfreiche Antwort

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