Guten Tag.
Ich habe durch einen Midijob einen monatlichen Bruttoverdienst von 1100 Euro. Lohnsteuer fällt für einen Midijob nicht an. Jetzt ergibt sich aber die Möglichkeit sporadisch als Freiberufler einige Aufträge im Jahr anzunehmen. Die Vergütung daraus wird jährlich niedriger sein als die Einahmen aus dem Midijob. Wenn ich richtig informiert bin sollten dadurch keine Veränderungen in Bezug auf die Krankenkassenbeiträge entstehen. Aber, wie wird das ganze am Ende des Jahres versteuert? Werden dann am Ende des Jahres Bruttolohn des Midijobs und Einkünfte aus der Freiberuflichkeit vom Finanzamt addiert und daraus eine Lohnsteuer berechnet?
Beste Grüße
William
Midijob und Freiberuf
Haben Sie sich versteuert?
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1. Du übermittelst dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer selbständigen Tätigkeit (ich gehe davon aus, dass es sich bei dem, was Du machen wirst, tatsächlich um eine freiberufliche und keine gewerbliche Tätigkeit handelt). Daraufhin bekommst Du eine Steuernummer zugeteilt, die Du auf Deine Rechnungen schreibst.
2. Du ermittelst Deinen Gewinn - zunächst für den Zeitraum ab Gründung bis zum 31.12., danach für das Kalenderjahr mittels Einbahme-Überschuss-Rechnung.
Du füllst eine Anlage EÜR aus (die ebenfalls elektronisch zu übermitteln ist) und übernimmst den Gewinn in die Anlage S zu Deiner Einkommensteuererklärung.
3.
ZitatWerden dann am Ende des Jahres Bruttolohn des Midijobs und Einkünfte aus der Freiberuflichkeit vom Finanzamt addiert :
Ja.
Zitatund daraus eine Lohnsteuer berechnet? :
Nein, Einkommensteuer. Du meinst wohl das Richtige, aber tatsächlich ist Lohnsteuer nur das, was der AG einbehält (bei Dir nicht, weil der Lohn dafür zu gering ist) - das ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
Danke für die ausführliche und schnelle Antwort. Beim Finanzamt bin ich tatsächlich schon gemeldet. Mir war bloß unklar, wie das mit der Einkommensteuer, welche ich mit der Lohnsteuer verwechselte, geregelt ist. Jetzt sollte alles klar sein.
Gruß
William
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Was noch zu erwähnen wäre: Vermutlich werden dann künftig Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt.
Jetzt sind aber doch noch Unklarheiten aufgekommen:
Wenn ich durch den Midijob ein Bruttojahresgehalt von 13200 Euro habe und sagen wir mal durch einen einzigen Auftrag als Freiberufler 1100 Euro in diesem Jahr verdienen würde. Dann würden bei der Steuererklärung beide Einkommen addiert werden und 14300 Euro ergeben. Wenn ich das jetzt richtig verstehe, muss dann auf diese Summe Einkommenssteuer gezahlt werden. Als Freiberufler muss man 14% Einkommenssteuer bezahlen ab einem Jahreseinkommen von 10909 Euro. Das wären dann bei 14300 Euro Jahreseinkommen satte 2002 Euro Einkommenssteuer und somit mehr Einkommenssteuer als ich mit dem einen Auftrag als Freiberufler verdient habe. Das heißt ich würde am Ende des Jahres mehr Geld in der Tasche haben wenn ich nur bei dem Midijob bleiben würde. Das kann doch nicht wahr sein! Oder hab ich da etwas falsch verstanden?
Das ist auch nicht wahr - rechnen wir auf die 10.900 Euro mal die Werbungskostenpauschale und die Vorsorgeaufwendungen drauf, die ja ebenfalls die Steuer mindern, und dann sind wir grob geschätzt bei 13.400 Euro. Steuern fallen also auf 900 Euro an, und davon 14 % sind 126 Euro - die werden Sie verkraften...
@muemmel:
Das hört sich ja erstmal beruhigend an. Aber verstanden habe ich das leider nicht so ganz. Wie kommen Sie auf die Summe von 126 Euro? Wenn ich 14% von 14300 Euro Jahreseinkommen nehme komme ich auf 2002 Euro. Ich bin ganz frisch in diesem Thema. Von daher bitte nicht wundern, wenn ich etwas nicht gleich verstehe. Meine Freiberuflichkeit fängt gerade erst an und soll natürlich auch etwas zu dem vorhandenen Midijob einbringen.
Gruß
William
Sie zahlen nicht auf das gesamte Einkommen 14 %, sondern auf (schätzungsweise) 900 Euro, wie Ihnen schon erläutert wurde. Glauben Sie es oder glauben Sie es nicht - hier ist jetzt jedenfalls zu.
-- Editiert von User am 4. September 2023 02:08
-- Editiert von User am 4. September 2023 14:57
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