Hallo Leute, ich habe seit 2018 einen Minijob (450€) und einen Midijob (560€) beides ohne Abzüge von Lohnsteuer. Nun habe ich mich gefragt, ob ich nicht eigentlich eine Steuererklärung abgeben musste, da ich ja Jährlich 12.120 Euro verdient habe. Hätte ich nun eine machen müssen, und wenn ja welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
Midijob und Minijob Steuererklärung?
2. Februar 2020
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Frage vom 2. Februar 2020 | 15:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Midijob und Minijob Steuererklärung?
#1
Antwort vom 2. Februar 2020 | 16:28
Von
Status: Richter (8584 Beiträge, 4664x hilfreich)
Zitat :Hallo Leute, ich habe seit 2018 einen Minijob (450€) und einen Midijob (560€) beides ohne Abzüge von Lohnsteuer.
Da stimmt was nicht. Alles was über € 450 ist zu versteuern.
#2
Antwort vom 2. Februar 2020 | 16:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dazu muss ich sagen, dass es ein Werkstudent Job ist. Und nein keine Lohnsteuerabzüge, lediglich Sozialversicherungen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. Februar 2020 | 20:03
Von
Status: Unbeschreiblich (34258 Beiträge, 17732x hilfreich)
Es ist mitnichten "alles über 450 Euro" zu versteuern - der TE hat sicherlich Lohnsteuerklasse 1, und da fällt bei so wenig Einkommen halt keine Lohnsteuer an.
@ TE: Nein, Sie müssen keine Steuererklärung machen.
#4
Antwort vom 3. Februar 2020 | 16:20
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auch wenn Muemmel durchaus recht hat, stellen sich mir zwei Fragen:
1.) Hältst du dich an die 20h-Regel? Das Werkstudentenprivileg gilt nur bei nicht mehr als 20h über ALLE Jobs hinweg, es sei denn sie sind nachts oder am WE.
2.) Ich hoffe bei verschiedenen Arbeitgebern. Beim selben und gleichartig könnte durchaus als EIN Job angesehen werden.
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