Miete versteuern

11. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lalünchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete versteuern

Hallo

bin ganz neu hier und habe gleich eine Frage.

Wir haben unsere Eigentumswohnung an meine Mutter vermietet.
Die Miete bekommen wir bar auf die Hand .Müssen wir eigentlich die Mieteinnahmen versteuern??
Kann das Finanzamt nachträglich herausbekommen das wir Miete erhalten??
Unsere Mutter wohnt nun schon seit 11 Jahren dort.

Wir haben uns jetzt mit einem
Bekannten zerstritten der davon weis und will es nun dem Finanzamt mitteilen.
Wenn unsere Mutter aussagt das sie keine Miete zahlt,kann das Finanzamt möglicherweise eine ortsübliche Mieter zu versteuerung verlangen??

Gruß

Lalünchen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Hi,

natürlich muß man Mieteinnahmen versteuern, bloß Umsatzsteuer fällt da nicht an.
Im Übrigen kann das Finanzamt für 10 Jahre Steuern nachfordern.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Wenn man so einen Fall steuerlich geschickt gestaltet, dann fallen steuerrechtlich schnell Verluste an, die dann sogar zu einer Steuerrückerstattung führen würden.

Sollte das bei Euch auch so sein, dann liegt natürlich keine Steuerhinterziehung vor.

Im ürigen möchte ich hier keine Tipps geben, wie man in solchen Fällen am Besten die vorliegende Steuerhinterziehung verschleiern kann. Das schließt auch Hinweise ein, wie das Finanzamt vorgeht, um in solchen Fällen die Mietzahlung nachzuweisen.

Deine Mutter sollte im Zweifel aufpasen, was sie gegenüber dem Finanzamt aussagt. Sie könnte sich auch noch selbst hineinreißen, weil Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorliegen kann. Dass die Miete in bar gezahlt wird, ist für sich alleine genommen noch nicht verboten.

Neben der Steuernachzahlung für 10 Jahre droht natürlich auch noch ein Strafverfahren mit einer saftigen Bestrafung.

Wenn das Finanzamt das Mietverhältnis nachweisen kann, aber nicht die genaue Höhe der gezahlten Miete, dann kann es die Miete schätzen.

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wenn man so einen Fall steuerlich geschickt gestaltet

Dazu müßte man natürlich Steuererklärungen abgeben.

Neben der Steuernachzahlung für 10 Jahre droht natürlich auch noch ein Strafverfahren mit einer saftigen Bestrafung.

Und natürlich Zinsen auf die Nachzahlungen (kommt bei 10 Jahren auch was zusammen).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ich hatte ich mal einen Vermieter, der mir eine Mietbescheinigung fürs Amt verweigert hat, weil dadurch ggf. seine Steuerhinterziehung aufgeflogen wäre (hat er mir selber offen so begründet). Und das, obwohl die Miete nicht bar entrichtet, sondern überwiesen wurde. Scheint also häufiger und sogar in dreisterer Form vorzukommen...

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Und dafür brauchtest Du nicht zu renovieren ?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

:respekt:

Wäre ich da mal früher drauf gekommen :grins:

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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