Hallo,
ich habe ein Zimmer im Boardinghaus gekauft und erhalte darüber Miete, die Umsatzsteuer enthält. Ich bin sonst normal angestellt und habe noch weitere Wohnungen, die normal privat vermietet sind.
Reicht jetzt eine Umsatzsteuererklärung oder muss ich ein Kleingewerbe anmelden? Die Einnahmen liegen unter 10.000 Euro jährlich und sind monatlich dieselben. Absetzen kann ich lediglich die Zinszahlungen, weitere Ausgaben habe ich bei dem Boardinghaus nicht.
Danke!
Mieteinnahme mit Umsatzsteuer
30. Dezember 2023
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Frage vom 30. Dezember 2023 | 14:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieteinnahme mit Umsatzsteuer
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#1
Antwort vom 30. Dezember 2023 | 14:45
Von
Status: Unbeschreiblich (48392 Beiträge, 17073x hilfreich)
ZitatReicht jetzt eine Umsatzsteuererklärung :
Nein, die Einnahmen müssen auch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Zitatoder muss ich ein Kleingewerbe anmelden? :
Nein, es dürfte sich um private Vermögensverwaltung handeln.
ZitatAbsetzen kann ich lediglich die Zinszahlungen, weitere Ausgaben habe ich bei dem Boardinghaus nicht. :
Das ist für die Umsatzsteuer irrelevant.
#2
Antwort vom 30. Dezember 2023 | 14:46
Von
Status: Schlichter (7908 Beiträge, 1625x hilfreich)
Zitatein Kleingewerbe anmelden :
Man kann kein Kleingewerbe anmelden.
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#3
Antwort vom 30. Dezember 2023 | 15:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNein, die Einnahmen müssen auch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. :
Danke, soweit klar. Aber es geht mir erstmal um die eingenommen Umsatzsteuer. Ist da die Ust.Erklärung das richtige? Und dann klar, Einnahme Vermietung und Verpachtung- oder bin ich Gewerbetreibender und muss das neu angeben (Fragebogen steuerliche Erfassung und dann Kleinunternehmer?)
#4
Antwort vom 30. Dezember 2023 | 15:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMan kann kein Kleingewerbe anmelden :
...es sollte klar sein, was ich meine. Die Antwort hilft mir leider gar nicht.
#5
Antwort vom 30. Dezember 2023 | 16:19
Von
Status: Junior-Partner (5109 Beiträge, 1220x hilfreich)
ZitatIst da die Ust.Erklärung das richtige? :
Ja. Aber AUCH die Umsatzsteuer.
Zitatoder bin ich Gewerbetreibender und muss das neu angeben (Fragebogen steuerliche Erfassung und dann Kleinunternehmer?) :
Nein.
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