Mieteinnahme mit Umsatzsteuer

30. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
Tina6527
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieteinnahme mit Umsatzsteuer

Hallo,
ich habe ein Zimmer im Boardinghaus gekauft und erhalte darüber Miete, die Umsatzsteuer enthält. Ich bin sonst normal angestellt und habe noch weitere Wohnungen, die normal privat vermietet sind.
Reicht jetzt eine Umsatzsteuererklärung oder muss ich ein Kleingewerbe anmelden? Die Einnahmen liegen unter 10.000 Euro jährlich und sind monatlich dieselben. Absetzen kann ich lediglich die Zinszahlungen, weitere Ausgaben habe ich bei dem Boardinghaus nicht.
Danke!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48392 Beiträge, 17073x hilfreich)

Zitat (von Tina6527):
Reicht jetzt eine Umsatzsteuererklärung


Nein, die Einnahmen müssen auch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Zitat (von Tina6527):
oder muss ich ein Kleingewerbe anmelden?


Nein, es dürfte sich um private Vermögensverwaltung handeln.

Zitat (von Tina6527):
Absetzen kann ich lediglich die Zinszahlungen, weitere Ausgaben habe ich bei dem Boardinghaus nicht.


Das ist für die Umsatzsteuer irrelevant.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7908 Beiträge, 1625x hilfreich)

Zitat (von Tina6527):
ein Kleingewerbe anmelden


Man kann kein Kleingewerbe anmelden.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Tina6527
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein, die Einnahmen müssen auch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.


Danke, soweit klar. Aber es geht mir erstmal um die eingenommen Umsatzsteuer. Ist da die Ust.Erklärung das richtige? Und dann klar, Einnahme Vermietung und Verpachtung- oder bin ich Gewerbetreibender und muss das neu angeben (Fragebogen steuerliche Erfassung und dann Kleinunternehmer?)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tina6527
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Man kann kein Kleingewerbe anmelden


...es sollte klar sein, was ich meine. Die Antwort hilft mir leider gar nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5109 Beiträge, 1220x hilfreich)

Zitat (von Tina6527):
Ist da die Ust.Erklärung das richtige?

Ja. Aber AUCH die Umsatzsteuer.
Zitat (von Tina6527):
oder bin ich Gewerbetreibender und muss das neu angeben (Fragebogen steuerliche Erfassung und dann Kleinunternehmer?)

Nein.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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