Mieteinnahmen: Finanzamt erkennt Nebenkosten nicht als Werbungskosten an

28. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Jimie
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)
Mieteinnahmen: Finanzamt erkennt Nebenkosten nicht als Werbungskosten an

Hallo zusammen,

Ich brauche kurzfristig einen Rat. Ich habe ein Haus, in dem ich nicht wohne (ich wohne im EU-Ausland und bin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, also ich muss jeden Euro aus Mieteinnahmen versteuern). Alle Rechnungen (Strom, Wasser, Heizung, etc.) laufen über mich / ich habe die ganzen Verträge.

Die eine Wohnung ist an meine Schwester vermietet (Mietvertrag vorhanden), in der anderen wohnt meine Mutter mietfrei (von meiner Mutter bekomme ich keine Miete und keine Nebenkosten).
Das eine Corona-Jahr war sehr heftig für meine Schwester, daher habe ich nach mündlicher Absprache 4 Kaltmieten und 5 Nebenkostenvorauszahlungen wegfallen lassen (entsprechend auch keine Jahresabrechnung gemacht, da dann eine hohe Nachzahlungssumme entstanden wäre). Das Finanzamt will mir für die 5 Monate keine Werbungskosten anerkennen, weil mir keine Nebenkosten überwiesen wurden. Ist das wirklich so? Kann ich mit dem Einspruch noch was drehen? Ich sehe es anders - für die 5 Monate sind ja Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, etc.) entstanden und die sollen dann zugrunde der Kaltmiete gehen. Also habe ich in der Summe für das Jahr weniger Kaltmiete erhalten, was aber für mich okay ist. Das Finanzamt sieht es wohl anders und will für 5 die Monate keine Werbungskosten anerkennen und die Kaltmiete voll versteuern.

Für die Wohnung meiner Mutter will das Finanzamt grundsätzlich keine Werbungskosten anerkennen, da ich sie mietfrei an Angehörige überlassen habe. Ich habe aber trotzdem Ausgaben / Kosten, da meine Mutter ja auch Strom, Wasser und Heizung verbraucht. Im Prinzip sollen diese zulasten der Kaltmiete von meiner Schwester gehen. Was dann übrig bleibt, sollte versteuert werden. Kann ich mit meiner Mutter einen Mietvertrag für einen lächerlichen Betrag, z.B. 1€ bzw. 10€ abschließen, so dass ich dann Werbungskosten anerkannt bekomme?

Ich will von meinen Verwandten keinen Gewinn machen, sondern die laufenden Hauskosten abdecken. In der Summe habe ich mehr Ausgaben als Einnahmen und jetzt kommt das Finanzamt auch noch dazu und sagt "du hast zu viel Gewinn gemacht, gib mal 1000€ an Steuern".

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33906 Beiträge, 17614x hilfreich)

Kann ich mit meiner Mutter einen Mietvertrag für einen lächerlichen Betrag, z.B. 1€ bzw. 10€ abschließen, so dass ich dann Werbungskosten anerkannt bekomme? Natürlich nicht - 50 % der ortsüblichen Vergleichsmiete müssen es schon sein.
Für die Wohnung meiner Mutter will das Finanzamt grundsätzlich keine Werbungskosten anerkennen, da ich sie mietfrei an Angehörige überlassen habe. Ich habe aber trotzdem Ausgaben / Kosten, da meine Mutter ja auch Strom, Wasser und Heizung verbraucht. Ja und? Da Sie quasi "zum Spass" vemieten und nicht zur Gewinnerzielung, muss das Finanzamt diese Kosten auch nicht anerkennen.

-- Editiert von User am 28. März 2023 17:05

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5298 Beiträge, 1257x hilfreich)

Zitat (von Jimie):
Ich will von meinen Verwandten keinen Gewinn machen, sondern die laufenden Hauskosten abdecken.

Das können Sie ja auch tun, nur nicht auf Kosten aller Steuerzahler.

Zitat (von Jimie):
In der Summe habe ich mehr Ausgaben als Einnahmen und jetzt kommt das Finanzamt auch noch dazu und sagt "du hast zu viel Gewinn gemacht, gib mal 1000€ an Steuern".

Da Sie keinen Gewinn haben, will das Finanzamt auch keine Steuern. Es will schlicht - zurecht -, dass die verbilligte defizitäre Überlassung nicht auf Kosten der Allgemeinheit Steuern spart.

-- Editiert von Moderator am 28. März 2023 17:23

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jimie
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich vermiete nich zum Spaß, sondern man braucht ja irgendein Dokument für beide Seiten.

Natürlich nicht - 50 % der ortsüblichen Vergleichsmiete müssen es schon sein.
Das geht nicht, weil dann meine Mutter kein Geld mehr zum Überleben hätte. Das Finanzamt hat anscheinend ja kein Problem damit, Hauptsache es zockt einen mal richtig ab.

Da Sie keinen Gewinn haben, will das Finanzamt auch keine Steuern. Es will schlicht - zurecht -, dass die verbilligte defizitäre Überlassung nicht auf Kosten der Allgemeinheit Steuern spart.

Das Finanzamt ist gierig und dreht alles so hin, damit mehr Gewinn als in der Wirklichkeit herauskommt, um mehr Steuern zu verlangen. Das ist klar. Ich sehe es nicht so, dass die Allgemeinheit in diesem Fall vernachlässigt wäre. Wenn ich die Wohnung zu einer niedrigeren Miete vermieten würde, dann wäre es dasselbe im Grün. Weniger Gewinn, weniger Steuern, richtig schlecht für die Allgemeinheit. Hätte ich meinen Hauptwohnsitz noch in Deutschland, würde alles überhaupt keine Rolle spielen, da der erzielte Gewinn weit unter dem Freibetrag liegt und dann steuerfrei wäre. Bei einer beschränkten Steuerpflicht gibt es eben keinen Freibetrag, da muss man jeden "gewonnenen" Euro gleich mit mindestens 25% versteuern.

Im Prinzip ist doch alles super einfach - man hat x € Einnahmen und y € Ausgaben. Gewinn = x-y, aber das Finanzamt hat da eine ganz andere Ansicht. Ein Teil der Ausgaben nicht anzuerkennen, damit mehr Gewinn herauskommt, entspricht nicht der Wahrheit und ist im Prinzip eine doppelte Versteuerung der Ausgaben (für die bereits MwSt bezahlt wurde).



-- Editiert von User am 29. März 2023 09:10

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5298 Beiträge, 1257x hilfreich)

Zitat (von Jimie):
Ich vermiete nich zum Spaß, sondern man braucht ja irgendein Dokument für beide Seiten.

Mietverträge können mündlich abgeschlossen werden.

Zitat (von Jimie):
Das geht nicht, weil dann meine Mutter kein Geld mehr zum Überleben hätte. Das Finanzamt hat anscheinend ja kein Problem damit, Hauptsache es zockt einen mal richtig ab.

Sie können die Wohnung auch kostenlos überlassen. Warum man durch Gestaltungen, in denen man kostenlos eine Wohnung überlässt, aber alle Aufwendungen geltend macht, Steuern sparen sollte, erschließt sich nicht.

Wenn ein Millionär zwei Wohnungen in München für je 1 Mio. Euro kauft, an seine Kinder kostenlos überlässt und alle Kosten steuerlich geltend machen könnte, fänden Sie das auch richtig?

Dann vermieten Sie halt fremd und zahlen ihr Unterhalt oder beantragen die unbeschränkte Steuerpflicht.

Mir ist das hier zu polemisch. "Abzocke" und "Gier" gehören an den Stammtisch. Ich bin draußen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18112 Beiträge, 9845x hilfreich)

Im Prinzip muss man sich halt entscheiden:

Man vermietet "gewinnorientiert", dann versteuert man den Gewinn, bekommt aber die Werbungskosten anerkannt.
Oder man vermietet, um seine Familie zu unterstützen (ohne Gewinn). Dann zahlt man keine Steuern, kann aber auch keine Werbungskosten absetzen.
Alles dazwischen ist Murks, lohnt sich nicht und bringt nur Ärger mit dem Finanzamt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2577 Beiträge, 688x hilfreich)

Zitat (von Jimie):
Das eine Corona-Jahr war sehr heftig für meine Schwester, daher habe ich nach mündlicher Absprache 4 Kaltmieten und 5 Nebenkostenvorauszahlungen wegfallen lassen
Soweit der Ausfall nachweisbar corona-bedingt ist, kann man sich ggf. auf den Beschluss der ESt-Referenten auf Bund-Länder-Ebene berufen, dass ein solcher Erlass ggf. unbeachtlich ist.

Zitat (von Jimie):
Kann ich mit meiner Mutter einen Mietvertrag für einen lächerlichen Betrag, z.B. 1€ bzw. 10€ abschließen, so dass ich dann Werbungskosten anerkannt bekomme?
Kann man machen, man ist dann halt im §21 Abs.2 EStG drin! Ob das dann noch sinnvoll ist, muss man sich selber ausrechnen oder ausrechnen lassen (StB).



Zitat (von Jimie):
Für die Wohnung meiner Mutter will das Finanzamt grundsätzlich keine Werbungskosten anerkennen, da ich sie mietfrei an Angehörige überlassen habe. Ich habe aber trotzdem Ausgaben / Kosten, da meine Mutter ja auch Strom, Wasser und Heizung verbraucht.
Die Unterstützung von nahen Angehörigen kann im deutschen Steuerrecht nur über den §33a EStG (außergewöhnliche Belastungen) steuerlich geltend gemacht werden. Über §50 Abs.1 Satz 4 EStG ist jedoch für beschränkt Steuerpflichtige der ANsatz von solchen Ausgaben verwehrt. Das ist grundsätzlich auch richtig so, denn für diese Entlastung wäre grundsätzlich nicht Deutschland, sondern Ihr Wohnsitzstaat zuständig! Ob es in Ihrem Wohnsitzstaat eine dem §33a EStG ähnliche Regelung gibt oder nicht, hat nichts mit dem deutschen Fiskus zu tun, sondern mit Ihrer Wahl des Wohnsitzstaates.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17812 Beiträge, 6018x hilfreich)

Zitat (von Jimie):
Hauptsache es zockt einen mal richtig ab.
Du wirst nicht abgezockt! Du lässt deine Mutter kostenfrei wohnen. Das ist deine Angelegenheit, dafür braucht die Allgemeinheit ganz sicherlich nichts zu zahlen.
DU bist derjenige, der hier gerne die Allgemeinheit für dein Privatvergnügen bezahlen lassen möchte!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33906 Beiträge, 17614x hilfreich)

Das geht nicht, weil dann meine Mutter kein Geld mehr zum Überleben hätte. Dann sollte die Mutter Sozialleistungen beantragen (wozu dann auch "Kosten der Unterkunft" gehören könnten).

-- Editiert von User am 29. März 2023 16:38

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.173 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.119 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen