Mieteinnahmen mit eigener Miete verrechnen

12. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Napina
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieteinnahmen mit eigener Miete verrechnen

Wenn zwei Menschen jeweils eine Wohnung besitzen, für die nach Mietspiegel z.B. je 800 Euro Miete üblich wären, und jeder wohnt in seiner eigenen Wohnung, dann fallen keine Steuern an (außer Grundsteuer natürlich).
Wenn jeder in der Wohnung des anderen wohnt, müssen beide die Mieteinnahmen versteuern und ,,der Staat' bekommt ca. 400 Euro im Monat (je nach dem anderen Einkommen der Menschen).
Das leuchtet mir nicht ein. Ich empfinde das als ungerecht. Warum muss man in einem solchen Fall die Mieteinnahmen versteuern? Oder mache ich einen Denkfehler?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4569 Beiträge, 1089x hilfreich)

Wenn jeder in der Wohnung des anderen Wohnung, wäre das schon merkwürdig.

Stellen Sie sich zwei Unternehmer vor und jeder arbeitet (auch) als Angestellter beim anderen. Warum sollten die das dann nicht versteuern?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116037 Beiträge, 39202x hilfreich)

Zitat (von Napina):
Das leuchtet mir nicht ein.

Wer unternehmerisch / gewerblich tätig ist, zahlt unter Umständen Steuern.
Was konkret leuchtet denn da nicht?



Zitat (von Napina):
Ich empfinde das als ungerecht

Irrelevant.



Zitat (von Napina):
Warum muss man in einem solchen Fall die Mieteinnahmen versteuern?

Weil es so im Gesetz steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13435 Beiträge, 4304x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich empfinde das als ungerecht.
Tja, das Steuerrecht ist auch nicht gerecht, da könnte ich dir ganze Romane drüber schreiben. Zum Beispiel - da Immobilien ja das Thema sind - müssen manche Eigentümer einen Gewinn beim Verkauf einer Immobilie versteuern, andere aber nicht.
Man kann es vielleicht so sehen: Steuern sollen einerseits natürlich den Staatshaushalt finanzieren, andererseits aber eben auch politisch lenken (die Tabaksteuer soll vom Rauchen abhalten u.s.w.). Und da Wohneigentum für den Staat gewisse Vorteile bietet wird das eben mit Steuerfreiheit gefördert.

Bedenken sollte man bei den Überlegungen noch, dass bei einer selbstbewohnten Immobilie auch keine Kosten abgesetzt werden können (Reparaturen, Kreditzinsen), und auch der Kaufpreis nicht abgeschrieben werden kann (nennt sich AfA, und beträgt pro Jahr in der Regel 2% des Preises ohne Grundstück).

Stefan

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#4
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(780 Beiträge, 84x hilfreich)

Zitat (von Napina):
Warum muss man in einem solchen Fall die Mieteinnahmen versteuern?


Weil es irrelevant ist, ob A die Wohnung von B bewohnt und umgekehrt. Es werden von beiden Personen Mieteinnahmen erzielt - und Mieteinnahmen sind nun mal zu versteuern. Punkt.

Das Problem ließe sich ja lösen, indem jeder seine eigene Wohnung bezieht. Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht gewünscht sein, wird man mit der Versteuerung leben müssen...

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4569 Beiträge, 1089x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht gewünscht sein, wird man mit der Versteuerung leben müssen...

Die Überkreuzvermietung wurde gerne genutzt, um Werbungskostenüberschüsse zu generieren, was der BFH jedoch als Gestaltungsmissbrauch abgelehnt hat.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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