Mieteinnahmen versteuern - Oder ist das noch steuerfrei?

1. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Mieteinnahmen versteuern - Oder ist das noch steuerfrei?

Ich möchte meine Eigentumswohnung vermieten.Vorraussichtlich werden die Mieteinnahmen etwas 200 Euro monatlich höher sein als der Zinns- und Tilgungsanteil (1 %), da ich eine recht hohe Eigenkapitalquote hatte (30 %).Vorrausgesetzt ich investiere den Gewinn nicht unmittelbar wieder in die Wohnung, wie hoch würde denn der Steuersatz liegen? Oder ist das noch steuerfrei?
Vom gesunden Menschenverstand her müsste das doch steuerfrei sein,denn sonst hätte ich ja Nachteile wegen dem Eigenkapital.
Aber was sagt das Steuerrecht?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Das ist nicht steuerfrei, sondern ab dem ersten Euro Gewinn steuerpflichtig, in bestimmten Fällen erst ab 410€ im Jahr.

Der Steuersatz hängt sehr stark von Deinen persönlichen Verhältnissen ab, also davon, welche Einnahmen sonst noch vorhanden sind und wie hoch diese sind.

Die AfA hast Du eventuell bei Deinen berechnungen vergessen, so dass der steuerrechtliche Gewinn wohl niedriger ausfallen dürfte.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

was ist AfA?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

AfA = Abschreibung für Abnutzung

Bei nach 1924 gebauten Häusern beträgt der Wert 2% des Kaufpreises der Eigentumswohnung zzgl. Kaufnebenkosten abzgl. Grundstücksanteil. Für eine erste Schätzung kannst Du grob 20% des Kaufpreises als Grundstückswert ansetzen.

Dieser Wert kann über einen Zeitraum von 50 Jahren ab Anschaffung geltend gemacht werden. Der Tilgungsanteil kann übrigens nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Es wäre nicht ungewöhnlich, wenn insgesamt ein steuerlicher Verlust herauskommen würde. Dann sparst Du sogar noch Steuern.

Mindestens für die erstmalige Steuerberechnung, speziell die Berechnung der AfA würde ich empfehlen, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Dann hat man eine Vorlage für die folgenden Steuererklärungen.

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