Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu meinem Fall.
Mein Wohnsitz befindet sich in X, der Arbeitsweg zu meiner ersten Tätigkeitsstätte in X ist 15 km lang. Ich arbeite dort in der AG des Unternehmens.
Seit Mitte Juli arbeite für ein Projekt in Y, ca. 400 KM von meinem Wohnsitz entfernt. Aus dienstlichen Gründen habe ich für die Zeit einen Mietwagen bekommen. Mir wurde vom Leiter in Y auch gestattet, das Auto privat zu nutzen. Ich habe zwar ein Appartment in Y, fahre aber häufig am Wochenende zurück nach X und nutze das Auto auch Privat. Die Benzinkosten lege ich zur Zeit aus und bekomme Sie bei Beleg in Y erstattet. Das Auto wurde von der GmbH in Y angemietet. Das Projekt endet Ende Oktober, woraufhin ich den Mietwagen wieder abgebe.
Bei Beginn wurde mir gesagt, dass ich die 1% zahlen muss, wenn ich eine Tankkarte bekomme, ansonsten bei Quittung nicht. Nun bin ich aber auf Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung von Verpflegungspauschalen aufmerksam gemacht worden. Diese wurden von der Assistenz in Y für mich eingereicht, die Seitens der AG aufgeklärt werden möchten. Daraufhin bin ich stutzig geworden, ob alles Rechtens läuft und habe mich noch einmal genau wegen der 1% Regelung bei Mietwagen schlau gemacht. Nun habe die Befürchtung, dass ich eigentlich die 1% als geldwerter Vorteil hätte geltend machen müssen und dafür auch Steuern fällig sind.
Ich habe kein Fahrtenbuch geführt, sondern nur die Quittungen inkl. KM-Stand. Wie schaut es in meinem Fall aus? Und wenn es sich bestätigt, was kann ich nun tun, um die Sache aufzuklären und zu korrigieren?
Viele Grüße
Mietwagen der Firma - Geldwerter Vorteil
28. September 2017
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Frage vom 28. September 2017 | 13:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwagen der Firma - Geldwerter Vorteil
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#1
Antwort vom 28. September 2017 | 23:30
Von
Status: Unbeschreiblich (47616 Beiträge, 16830x hilfreich)
Die 1%-Regelung greift nach meiner Auffassung nicht, da es sich nicht um ein betriebliches Fahrzeug handelt. Vielmehr sind die anteiligen Mietkosten für die Privatnutzung als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Und jetzt?
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