In meinem ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb habe ich eine Mietwohnung, die zum Betriebsvermögen zählt.
Ich erstelle hier eine EÜR (Pacht, Kaltmiete, Ausgaben Grundsteuer, Reparaturen, etc.).
Muss diese EÜR auch die erhaltenen Nebenkostenvorauszahlungen und die Abgänge von zB Versicherung für die Wohnung enthalten? Oder kann ich das weglassen, da es ja eine Nullrechnung ist?
Bzgl. Abfluss und Zuflussprinzip. Die Nebenkostenabrechnung kann ich meistens erst ab März erstellen. Wäre somit in einem komplett anderen Wirtschaftsjahr als die eigentlichen Einnahmen/Ausgaben für die Wohnung.
-- Editiert von User am 7. Februar 2023 19:33
Mietwohnung Betriebsvermögen
7. Februar 2023
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Frage vom 7. Februar 2023 | 19:32
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung Betriebsvermögen
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#1
Antwort vom 8. Februar 2023 | 09:30
Von
Status: Unbeschreiblich (49284 Beiträge, 17336x hilfreich)
ZitatMuss diese EÜR auch die erhaltenen Nebenkostenvorauszahlungen und die Abgänge von zB Versicherung für die Wohnung enthalten? :
Ja
ZitatOder kann ich das weglassen, da es ja eine Nullrechnung ist? :
Es wird meistens vom Finanzamt toleriert, wenn man das weglässt, aber formell korrekt ist das Weglassen nicht.
ZitatBzgl. Abfluss und Zuflussprinzip. Die Nebenkostenabrechnung kann ich meistens erst ab März erstellen. Wäre somit in einem komplett anderen Wirtschaftsjahr als die eigentlichen Einnahmen/Ausgaben für die Wohnung. :
Das ist richtig. Die Nachzahlung des Mieters bzw. die Erstattung an ihn fällt in ein anderes Wirtschaftsjahr als die eigentlichen Ausgaben und die Vorauszahlungen.
Daher ergeben sich geringfügige steuerliche Unterschiede, wenn man sowohl Einnahme als auch Ausgaben bezüglich der Nebenkosten weglässt.
#2
Antwort vom 8. Februar 2023 | 19:47
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDaher ergeben sich geringfügige steuerliche Unterschiede, wenn man sowohl Einnahme als auch Ausgaben bezüglich der Nebenkosten weglässt. :
Was genau ist damit gemeint? Das verstehe ich nicht.
Ich habe mal in WISO einige Fälle konstruiert:
1. Wenn ich zB in 2018 300€ mehr Nebenkosten einnehme, als ich ausgebe, dann setze ich diese 300€ ja in 2019 als Ausgabe an, bzw. ich mindere die erhaltenen Nebenkosten. Hier habe ich dann Unterschiede bei der zu zahlenden Rückzahlung an das Finanzamt. Meinst du das?
Dann ist das ja eigentlich nachteilig, wenn ich die Nebenkosten mit aufführe?! Dann könnte ich die ja einfach weglassen. Lohnt hier ein Anruf beim Finanzamt oder wecke ich damit nur schlafende Hunde?
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#3
Antwort vom 8. Februar 2023 | 20:43
Von
Status: Junior-Partner (5301 Beiträge, 1260x hilfreich)
ZitatHier habe ich dann Unterschiede bei der zu zahlenden Rückzahlung an das Finanzamt. :
Ja.
ZitatLohnt hier ein Anruf beim Finanzamt oder wecke ich damit nur schlafende Hunde? :
Was möchten Sie klären und warum sollten Sie "schlafende Hunde" wecken?
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