Hallo liebe Leute,
folgend ein fiktives Beispiel welches mir bei einer heutigen Meditationssession eingefallen ist.
Ein minderjähriger verkauft über eBay Kleinanzeigen Waren, die er günstiger eingekauft hat. Er kann somit als "gewerblicher" Händler eingestuft werden, weshalb er unter anderem Einkommenssteuer bezahlen müsste (sofern er den Freibetrag von 6.024€ überschreitet).
Die Umsätze, die vorher nicht festgestellt wurden, werden nun aufgrund des neues Steuertransparentsgesetzes an das Finanzamt gemeldet, da ein Großteil über die integrierte Zahlungsabwicklung und nicht über einen Chat abgewickelt wird.
Gehen wir davon aus, das der minderjährige seinen Freibetrag überschreitet. Ein Unternehmen hat er nicht angemeldet. Buchhaltung hat er trotzdem ordnungsgemäß geführt.
Was sind mögliche Szenarien, die eintreten können? Besteht die Möglichkeit einer legalen Abwicklung?
Ich kann mir nur vorstellen, dass er postalisch nach Feststellung dazu aufgefordert wird, Nachweise zu erbringen. Einkäufe etc. werden bei einer Steuernachzahlung (sollte es die tatsächlich bei einem minderjährigem geben) sicher berücksichtigt, da der Minderjährige sämtliche Nachweise erbringen kann.
Angenommen der Verkäufer hat auch Privateigentum über das gleiche Profil verkauft. Kann er das trennen oder müsste er darauf auch Steuern zahlen?
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Wie seht ihr das? Ich weiß, da war ich etwas kreativ mit der Geschichte, aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass solche Fälle auch in der Realität existieren.
Die Anmeldung auf eBay Kleinanzeigen hat keine Altersbegrenzung.
Euer Peter.
-- Editiert von Moderator topic am 29. Januar 2023 14:51
Minderjähriger Steuersünder
29. Januar 2023
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Frage vom 29. Januar 2023 | 12:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Minderjähriger Steuersünder
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#1
Antwort vom 29. Januar 2023 | 12:13
Von
Status: Master (4877 Beiträge, 1175x hilfreich)
ZitatEr kann somit als "gewerblicher" Händler eingestuft werden, weshalb er unter anderem Einkommenssteuer bezahlen müsste (sofern er den Freibetrag von 6.024€ überschreitet). :
Wie kommen Sie auf den Betrag?
ZitatBesteht die Möglichkeit einer legalen Abwicklung? :
Selbstanzeige.
ZitatAngenommen der Verkäufer hat auch Privateigentum über das gleiche Profil verkauft. Kann er das trennen oder müsste er darauf auch Steuern zahlen? :
Das bleibt außen vor. Im Zweifel hat er das nachzuweisen.
#2
Antwort vom 29. Januar 2023 | 12:36
Von
Status: Philosoph (13734 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Soll das jetzt nur Werbung für die verlinkte Seite sein?Zitat:sofern er den Freibetrag von 6.024€ überschreitet
Warum wurden die nicht festgestellt?Zitat:Die Umsätze, die vorher nicht festgestellt wurden,
Bei Einkünften über dem Grundfreibetrag ist das eher unwahrscheinlich, der Fiskus scannt die entsprechenden Seiten schon seit Jahren.
Ist zwar unglaubwürdig, aber wenn dann ist doch alles gut.Zitat:Buchhaltung hat er trotzdem ordnungsgemäß geführt.
Wie kommt man auf den Gedanken, dass es die nicht gibt?Zitat:Steuernachzahlung (sollte es die tatsächlich bei einem minderjährigem geben)
.. muss aber bereits erfolgen, bevor die Ermittlungen beginnen.Zitat:Selbstanzeige.
Zum Glück fordert das Finanzamt aber meist erstmal dazu auf, die Einkünfte zu erklären (oder zu bestreiten). Da kann man dann direkt mit einer Einkommensteuererklärung reagieren.
Stefan
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#3
Antwort vom 29. Januar 2023 | 13:50
Von
Status: Praktikant (674 Beiträge, 454x hilfreich)
Geschlossen - in früheren Threads des TE wurde das schon ausreichend beantwortet.
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