Minderjähriger Steuersünder

29. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
spagelkopf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Minderjähriger Steuersünder

Hallo liebe Leute,

folgend ein fiktives Beispiel welches mir bei einer heutigen Meditationssession eingefallen ist.


Ein minderjähriger verkauft über eBay Kleinanzeigen Waren, die er günstiger eingekauft hat. Er kann somit als "gewerblicher" Händler eingestuft werden, weshalb er unter anderem Einkommenssteuer bezahlen müsste (sofern er den Freibetrag von 6.024€ überschreitet).

Die Umsätze, die vorher nicht festgestellt wurden, werden nun aufgrund des neues Steuertransparentsgesetzes an das Finanzamt gemeldet, da ein Großteil über die integrierte Zahlungsabwicklung und nicht über einen Chat abgewickelt wird.

Gehen wir davon aus, das der minderjährige seinen Freibetrag überschreitet. Ein Unternehmen hat er nicht angemeldet. Buchhaltung hat er trotzdem ordnungsgemäß geführt.

Was sind mögliche Szenarien, die eintreten können? Besteht die Möglichkeit einer legalen Abwicklung?



Ich kann mir nur vorstellen, dass er postalisch nach Feststellung dazu aufgefordert wird, Nachweise zu erbringen. Einkäufe etc. werden bei einer Steuernachzahlung (sollte es die tatsächlich bei einem minderjährigem geben) sicher berücksichtigt, da der Minderjährige sämtliche Nachweise erbringen kann.

Angenommen der Verkäufer hat auch Privateigentum über das gleiche Profil verkauft. Kann er das trennen oder müsste er darauf auch Steuern zahlen?


-----

Wie seht ihr das? Ich weiß, da war ich etwas kreativ mit der Geschichte, aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass solche Fälle auch in der Realität existieren.
Die Anmeldung auf eBay Kleinanzeigen hat keine Altersbegrenzung.


Euer Peter.

-- Editiert von Moderator topic am 29. Januar 2023 14:51

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4877 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von spagelkopf):
Er kann somit als "gewerblicher" Händler eingestuft werden, weshalb er unter anderem Einkommenssteuer bezahlen müsste (sofern er den Freibetrag von 6.024€ überschreitet).

Wie kommen Sie auf den Betrag?

Zitat (von spagelkopf):
Besteht die Möglichkeit einer legalen Abwicklung?

Selbstanzeige.

Zitat (von spagelkopf):
Angenommen der Verkäufer hat auch Privateigentum über das gleiche Profil verkauft. Kann er das trennen oder müsste er darauf auch Steuern zahlen?

Das bleibt außen vor. Im Zweifel hat er das nachzuweisen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
sofern er den Freibetrag von 6.024€ überschreitet
Soll das jetzt nur Werbung für die verlinkte Seite sein?

Zitat:
Die Umsätze, die vorher nicht festgestellt wurden,
Warum wurden die nicht festgestellt?
Bei Einkünften über dem Grundfreibetrag ist das eher unwahrscheinlich, der Fiskus scannt die entsprechenden Seiten schon seit Jahren.

Zitat:
Buchhaltung hat er trotzdem ordnungsgemäß geführt.
Ist zwar unglaubwürdig, aber wenn dann ist doch alles gut.

Zitat:
Steuernachzahlung (sollte es die tatsächlich bei einem minderjährigem geben)
Wie kommt man auf den Gedanken, dass es die nicht gibt?

Zitat:
Selbstanzeige.
.. muss aber bereits erfolgen, bevor die Ermittlungen beginnen.
Zum Glück fordert das Finanzamt aber meist erstmal dazu auf, die Einkünfte zu erklären (oder zu bestreiten). Da kann man dann direkt mit einer Einkommensteuererklärung reagieren.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Geschlossen - in früheren Threads des TE wurde das schon ausreichend beantwortet.

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