Hallo!
Wenn die außergewöhnliche Belastung durch den Eigenanteil an den Kosten einer Zahnbehandlung die zumutbare Belastung übersteigt, kann sie bei der Berechnung der Besteuerungsgrundlage berücksichtigt werden. Wie verhält es sich nun, wenn man einen Zuschuss von einer Versorgungskammer bekommen würde? Zählt ein solcher Zuschuss zum Einkommen und müsste dieser mitversteuert werden? Oder würde dieser Zuschuss lediglich die außergewöhnliche Belastung mindern? Oder wirkte sich dieser gar nicht aus?
Danke für die Einschätzungen!
Mindert Zuschuss Außergewöhnliche Belastung?
20. November 2023
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Frage vom 20. November 2023 | 23:46
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 2x hilfreich)
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#1
Antwort vom 21. November 2023 | 06:42
Von
Status: Student (2253 Beiträge, 773x hilfreich)
Zur zumutbaren Belastung zählen selbstverständlich nur die Ausgaben, die man selber getragen hat.
Zuschüsse vermindern diese deshalb.
Und jetzt?
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