Minijob Steuererklärung

16. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Pabloa
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob Steuererklärung

Hey,
ich habe ein paar Fragen zur Steuererklärung für das Jahr2018.

Ich habe nur von April bis August Teilzeit gearbeitet, der Rest als Aushilfe.

Muss etwas zu der Zeit von Januar bis März und September bis Dezember angegeben werden?

Bzw. müssen die Aushilfsjobs angegeben werden oder ist es kein Problem wenn man "Lücken" hat?


Im Folgejahr 2019 habe ich studiert bis September und habe dann eine Ausbildung angefangen, in der Zeit meines Studiums habe ich auch nur Aushilfsjobs ausgeführt, bzw. ich habe in dem Jahr keine Lohnsteuer bezahlt, muss trotzdem eine Steuererklärung abgegeben werden dann?

Vielen Dank schonmal

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Muss etwas zu der Zeit von Januar bis März und September bis Dezember angegeben werden? Keine Ahnung - Sie benutzen ja nur den nebelhaften Begriff "Aushilfe". Was soll das sein? Ein Minijob? Und wenn ja - ein pauschalversteuerter Minijob?
Im Folgejahr 2019 habe ich studiert bis September und habe dann eine Ausbildung angefangen, in der Zeit meines Studiums habe ich auch nur Aushilfsjobs ausgeführt, bzw. ich habe in dem Jahr keine Lohnsteuer bezahlt, muss trotzdem eine Steuererklärung abgegeben werden dann? Nein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pabloa
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Keine Ahnung - Sie benutzen ja nur den nebelhaften Begriff "Aushilfe". Was soll das sein? Ein Minijob? Und wenn ja - ein pauschalversteuerter Minijob?

Ein Minijob bis maximal 450 Euro.
Was heißt pauschalversteuert, müsste dann was von dem Betrag abgezogen worden sein?

Zitat (von muemmel):
Nein.


Ist es aber eigentlich nicht so, dass wenn man einmal eine Steuererklärung gemacht hat, auch für alle Folgejahre eine gemacht haben muss?


Danke schonmal

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von Pabloa):
Was heißt pauschalversteuert


Dann trägt der AG die Pauschalsteuer.

Es ist aber auch denkbar, dass der AG den Minijob über Steuerklasse 1 abgerechnet hat. Dann spart er sich die Pauschalsteuer und bei 450€ zahlt der AN auch keine Steuern. Blöd wird letzteres jedoch, wenn man in einem anderen Teil des Jahres nennenswert Geld verdient.

Zitat (von Pabloa):
Ist es aber eigentlich nicht so, dass wenn man einmal eine Steuererklärung gemacht hat, auch für alle Folgejahre eine gemacht haben muss?


Nein, das ist wohl eine nicht auszurottende Legende.

Zitat (von Pabloa):
bzw. ich habe in dem Jahr keine Lohnsteuer bezahlt, muss trotzdem eine Steuererklärung abgegeben werden dann?


Nein

Wenn für 2018 jedoch eine Steuererklärung abgegeben wird, dann ist mit einer Steuererstattung zu rechnen.

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