Minijob in Steuerklasse 1, jetzt kommt ein Job dazu..

17. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Henrike123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob in Steuerklasse 1, jetzt kommt ein Job dazu..

Hallo zusammen,

ich habe eine Reihe von Fragen.
Ich bin für diesen Monat in folgender Situation: Ich bin Studentin und habe einen Minijob, in dem ich 400 € verdiene. Dieser ist auf Steuerklasse 1 angemeldet. Seit diesem Monat habe ich zusätzlich einen 40Std./Monat - Job als wissenschaftliche Hilfskraft für das Schreiben meiner Masterarbeit. Bei diesem bekomme ich mehr als 520€, dementsprechend erwarte ich steuerliche Abgaben. Die Sekretärin dieser Einrichtung hat sich jetzt gemeldet, und gesagt, ich sei für diesen Job auf Steuerklasse 6 angemeldet worden. Eigentlich logisch, aber wie ich das verstehe, ja auch nicht wirklich erstrebenswert, oder? Meine Frage ist deswegen, was ich nun für Optionen habe? Kann ich die beiden Jobs tauschen, damit der Job, bei dem ich mehr verdiene und Abgaben erwarte, in Steuerklasse 1 landet und der Minijob in Klasse 6? Das wäre ja das normale Szenario, oder? Gibt es dafür einen Antrag?

Ende des Jahres werde ich 2022 weit unter dem Grundfreibetrag verdient haben. Bedeutet das dann, dass ich mir die Steuer dann vollkommen zurückholen kann, also auch die, die ich zusätzlich zahlen muss, wenn mein Nicht-Minijob in Steuerklasse 6 bleibt?

Meinen Minijob habe ich nur noch diesen Monat, danach ist und bleibt der andere Job mein einziger. Wenn ich jetzt im November in Steuerklasse 6 bin mit dem anderen Job, rutsche ich dann ab Dezember automatisch in Steuerklasse 1, oder muss ich da irgendwas tun?

Ich freue mich über Rückmeldungen, vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat (von Henrike123123):
Meine Frage ist deswegen, was ich nun für Optionen habe?


Den Minijob auf Pauschalversteuerung umstellen, dann kann der neue Job auf Steuerklasse 1 laufen.

Zitat (von Henrike123123):
Ende des Jahres werde ich 2022 weit unter dem Grundfreibetrag verdient haben. Bedeutet das dann, dass ich mir die Steuer dann vollkommen zurückholen kann, also auch die, die ich zusätzlich zahlen muss, wenn mein Nicht-Minijob in Steuerklasse 6 bleibt?


Richtig, die gezahlte Lohnsteuer wird in so einem Fall im Rahmen einer Steuererklärung vollständig erstattet.

Zitat (von Henrike123123):
Meinen Minijob habe ich nur noch diesen Monat,


Dann erübrigen sich die Überlegungen, weil irgendwelche Änderungen ohnehin erst ab Dezember greifen würden.

Zitat (von Henrike123123):
rutsche ich dann ab Dezember automatisch in Steuerklasse 1, oder muss ich da irgendwas tun?


Automatisch passiert das nicht. Der AG muss Dich in die Steuerklasse 1 ummelden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Henrike123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen vielen Dank, das hat mir sehr geholfen!

0x Hilfreiche Antwort

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