Hallo Forum,
Derzeit arbeite ich auf 520 Euro Basis und werde demnächst noch in Form eines dualen Studium's ca. 330 Euro monatlich in Form einer Aufwandsentschädigung laut Vertrag nach §3 erhalten.
Elternteil hingegen beansprucht ALGII und Wohngeld.
Der Freibetrag für Studierende wurde im Jahr 2023 auf ca. 10.900 Euro erhöht ,welches unter Berücksichtigung von 830 Euro monatlich insgesamt 10.200 Euro im Jahr ergeben würde.
Meine Fragen sind :
Ist der ehrenamtliche Job nun sozialversicherungspflichtig und wird er versteuert ?
Da unter §3 der Freibetrag nicht erwähnt wurde ist die Aufwandsentschädigung steuerfrei ?
In wie fern ist die Menge anrechnungsfähig in der Berechnung von weiteren Sozialleistungen der Hausgemeinschaft ?
Nicht zu vergessen ,dass meine Praxiszeit 40 Stunden 20 Stunden Uni/20 Stunden Ehrenamtlich und mein 520 Euro Job dann ebenfalls 12 Stunden per Woche einnehmen.
Ein Worst Case Scenario würde mir sehr helfen oder Lösungsvorschläge !?
Vielen Dank!
-- Editiert von User am 30. August 2023 12:42
-- Editiert von Moderator topic am 30. August 2023 14:49
-- Thema wurde verschoben am 30. August 2023 14:49
Minijob und Aufwandsentschädigung Angabepflicht ?
30. August 2023
Thema abonnieren
Frage vom 30. August 2023 | 12:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob und Aufwandsentschädigung Angabepflicht ?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 30. August 2023 | 14:11
Von
Status: Weiser (16875 Beiträge, 6307x hilfreich)
... das hättest du auch selbst googeln können
https://deutsches-ehrenamt.de/steuern-im-verein/aufwandsentschaedigung/#:~:text=Das%20Wichtigste%20zur%20Aufwandsentschädigung,-Gemeinnützige%20Körperschaften%2C%20wie&text=Pauschale%20Aufwandsentschädigungen%20sind%20in%20der,Euro%20pro%20Jahr%20und%20Person.
- Dein Text scheint z.T. verstümmelt, s. erster Absatz Elternteil ???
- wat denn nu 330 oder 830?
#2
Antwort vom 30. August 2023 | 14:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat... das hättest du auch selbst googeln können :
520 Euro Minijob und dann die Aufwandsentschädigung von 330 würde 850 Euro (Korrektur) ergeben.
Problem ist als Teil eines Dualen Studiums bin ich mir nicht sicher ob die 330 dann komplett sozialversicherungspflichtig sind oder unter dem Abzug von -70 Euro also nur die 260 Euro.
Bleibt zum Beispiel mein 520 Euro weiterhin sozialversicherungsfrei und steuerfrei ?
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