Hallo zusammen.
Ich bräuchte dringend Eure Meinung, da ich demnächst an unserer Steuererklärung sitzen möchte. Bin verheiratet und war bislang nicht berufstätig, sprich bei der Steuererklärung haben wir nur die Einnahmen etc. meines Mannes angegeben.
Nun arbeite ich seit letztem Jahr auf 450€ Basis und zahle freiwillig in die Rentenkasse ein.
Ich habe ein eigenes Auto, welches ich täglich benötige um zur Arbeit zu kommen.
Bis dato haben wir ja immer nur die Fahrtkosten und die Kfz-Haftpflicht meines Mannes angegeben. Nun habe ich ja aber auch tägliche Fahrtkosten plus Kfz-Haftpflicht.
Rein theoretisch müsste ich ja sagen, ich zahle keine Steuern ,also bekomme ich auch nichts wieder. Da wir aber Gütergemeinschaft vereinbart haben, trägt mein Mann ja diese Kosten auch mit und sie müssten ja eigentlich sein steuerliches Brutto verringern.
Wie sieht das bei der Steuererklärung aus? Darf ich meine Kosten mit angeben oder ist das nicht möglich?
Viele Grüße. Gargamel78
Minijob und Gütergemeinschaft
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Bei den Beiträgen zur Haftpflichtversicherung handelt es sich nicht um mit Einnahmen zusammenhängende Werbungskosten, sondern um Sonderausgaben, die vom Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten abgezogen werden.
Da in den meisten Fällen der Höchstbetrag bereits durch die Sozialversicherungsbeiträge ausgeschöpft ist, wird der Ansatz vermutlich ohne Auswirkung sein.
Aber: ja, Sie können die Beiträge als Sonderausgaben berücksichtigen.
Dankeschön. Und meine Fahrtkosten? Wo kann ich die angeben? Als Werbungskosten, Sonderausgaben oder doch eher gar nicht, weil ich selbst ja keine Steuern zahle?
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Werbungskosten im Zusammenhang mit einem pauschal versteuerten Minijobs können steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Das gilt unabhängig davon, wer die Werbungskosten trägt und welchen Güterstand man vereinbart hat.
Bei der KfZ-Haftpflichtversicherung können diese zwar angegeben werden, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit hat schon die Angabe der KfZ-Haftpflicht Deines Mannes zu keinen steuerlichen Auswirkungen geführt.
Habt Ihr tatsächlich per Ehevertrag die Gütergemeinschaft vereinbart?
Nicht per Ehevertrag. Aber das ist die Angabe, die wir auch immer in der Steuererklärung machen.
Zitat:Aber das ist die Angabe, die wir auch immer in der Steuererklärung machen.
Dann ist die Angabe falsch. Ohne Ehevertrag lebt man im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Allerdings hat die Angabe bei einer normalen Steuererklärung von Arbeitnehmern ohnehin keine Auswirkung, so dass man sich wegen der falschen Angabe keine Gedanken machen muss. In Zukunft das Kästchen aber bitte nicht mehr ankreuzen.
Oh. Das ist gut zu wissen. Dachte das wäre das selbe.
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