Hallo liebe Fachleute,
ich bin zur Zeit Student und arbeite während meines Studiums seit Oktober 2006 in einem sogenannten Minijob (maximal 400€).
Da ich durch meine Semesterzahl in meiner Krankenkasse hochgestuft wurde und damit in Finanzierungsnöte kam, nahm ich seit Februar 2011 eine zusätzliche Honorartätigkeit an einer Schule auf (10€/Stunde). Bei dieser unterstütze ich Haupt- und Realschüler nach dem Unterricht bei ihren Hausaufgaben.
Nun weiß ich nicht genau, ob und wieviel Steuern ich durch das zusätzlich verdiente Gehalt zahlen muss.
Für den Minijob alleine prinzipiell nichts, aber zusammen mit der Honorartätigkeit könnte es sein.
Für die Honorartätigkeit werde ich dieses Jahr vielleicht grob geschätzt 3100€ verdienen.
Der Minijob bringt mir maximal 4800€, aber da das Maximum in den vergangenen Jahren nie voll ausgeschöpft wurde wird es wohl geringfügig weniger sein. Macht zusammen ca. 7900€.
Liege ich richtig, dass ich da ich unter 8004€ liege keine Steuern zahlen und damit auch keine Steuererklärung machen muss?
Beinhaltet der Grundfreibetrag Zuwendungen (also auch Kapitalerträge (d.h. Zinsen aus Vermögen)) oder gilt er nur für Löhne/Gehälter/Honorare etc., so dass ich durch Zinsen doch noch über die 8004€-Grenze "rutschen" könnte?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
Freundliche Grüße,
-----------------
""
Minijob und Honorartätigkeit versteuern?
17. Oktober 2011
Thema abonnieren
Frage vom 17. Oktober 2011 | 22:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob und Honorartätigkeit versteuern?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. Oktober 2011 | 13:59
Von
Status: Unbeschreiblich (33337 Beiträge, 17413x hilfreich)
Ein Minijob ist nicht steuerpflichtig, sofern er nicht auf Lohnsteuerkarte durchgeführt wird, sondern vom AG pauschalversteuert wird. Insofern werden Sie wohl nicht über die 8004 Euro kommen. Zinsen sind übrigens ganz normales Einkommen, so daß Sie natürlich auch damit in den steuerpflichtigen Bereicht rutschen können - bei Ihnen dürfte diese Möglichkeit aber dann ja eher nicht eintreten.
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
276.422
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten