Hallo,
man plant neben dem Studium einen sog. 400,-Job anzunehmen. Der zukünftige AG bittet um eine Lohnsteuerkarte - zur Zeit kein Problem, da keine weiteren Tätigkeiten bestehen und somit die Übernahme der 2%-Pauschsteuer durch den AN gespart wird.
Wie verhält es sich, wenn man nach dem Studium eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung annimmt (z.b. halbe Stelle an der Uni)? Die Lohnsteuerkarte Kl.1 geht ja dann an den Hauptarbeitgeber - kann dann im Minijob problemlos auf die 2%-Pauschalsteuer gewechselt werden (z.b. durch einfache Meldung an die Minijobzentrale durch den AG) oder muss eine Vertragsänderung erfolgen?
Welche Vorteile hat denn eigentlich der AG, wenn man eine Lohnsteuerkarte abgibt - doch nur, dass er so sicher sein kann, dass wissentlich weitere Nebenbeschäftigungen nicht angegeben werden? (wg. möglicher Sozialversicherungspflicht ...)
Ach ja, und noch eine kurze Frage:
Wenn man nach dem Studium ein Promotionsstipendium annimmt, wie wird das steuerechtlich klassifiziert? ist man dann selbständig oder "irgendwas" anderes? wonach bemisst sich dann der Krankenversicherungsbeitrag - nach der Mindestgrenze für Selbständige von ca. 1.2 tsd?
Danke für Antworten, Zuza
Minijob und Steuerkarte
Haben Sie sich versteuert?
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Hallo Zuza,
dafür gibt es auch die Steuerklasse VI, also zusätzliche Steurkarte, die Du kostenlos bei Deiner Gemeinde erhälst.
Hauptarbeitgeber erhält die LSt-Karte mit Klasse 1, für den Minijob, nimmst die LSt-Karte mit Klasse 6...
der Arbeitgeber kann, muss aber nicht, die pauschale LSt dem AN aufhalsen...
Beachten sollte man aber auch, dass bei einem Minijob manchmal Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld anfallen...sollte dann der Lohn über 400,00 Euro sein, sind dann Soz.Vers.Beiträge fällig!
Soviel ich weiss, muss bei einer Promotiontätigkeit ein Gewerbeschein vorhanden sein, und dann solltest Du Dich besser an eine bzw. Deine KV wenden für offene Fragen, bzgl. Beiträge etc.
Gruss vom Strand
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