Minijob und dann Hauptjob-welche Steuerklasse

31. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lollu00
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob und dann Hauptjob-welche Steuerklasse

Ich habe mal eine Frage und wäre echt froh, wenn mir jemand helfen könnte. Ich habe seit einigen Jahren einen Minijob (neben der Schule gemacht), bei dem ich ca. 130€ pro Monat verdient habe. Jetzt arbeite ich demnächst in der Ganztagsbetreuung einer Grundschule. Der Job dort ist steuerpflichtig, da ich mehr als 450€ im Monat verdiene.
Zu meiner Frage:
Muss ich in dem Vertrag jetzt Steuerklasse 6 eintragen, weil ich schon einen Minijob habe? Oder kann ich dort Klasse 1 angeben, weil der Minijob auf 450€ Basis ist? Ich kenne mich mir dem Thema überhaupt nicht aus und habe zu dem Fall im Internet auch nichts gefunden. Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Oder kann ich dort Klasse 1 angeben, weil der Minijob auf 450€ Basis ist? Wenn der Minijob vom Arbeitgeber pauschalversteuert wird, sollten Sie das genau so machen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Lollu00
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gerade nochmal meine Unterlagen durchgeschaut, der Minijob ist in Steuerklasse 1 eingeordnet. Muss ich dann bei dem neuen Job in Klasse 6 angeben oder geht das auch irgendwie anders?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Muss ich dann bei dem neuen Job in Klasse 6 angeben Ja.
oder geht das auch irgendwie anders? Zwei Jobs in Klasse 1 gehen nicht. Die einzige Alternative wäre das Tauschen der Steuerklassen, d. h., der Minijob sollte dann künftig in Klasse 6 ausgeübt werden und der besser bezahlte Job in Klasse 1. Zuviel gezahlte Steuer wird Ihnen aber ohnehin per Steuererklärung erstattet. Die Steuererklärung ist hier übrigens verpflichtend, d. h., sie muss immer bis zum 31.07. des Folgejahres eingereicht werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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