Hallo!
Ich bin gerade dabei meine jährliche Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2019 zu erstellen.
Ich bin Arbeitnehmer, habe einen Job und kein weiteres Einkommen.
Mein Arbeitsgeber hat für das Jahr 2019 ein Aktienprogramm für Mitarbeiter angeboten, an dem ich teilgenommen habe. Der Bruttobetrag den man dafür einsetzen wollte konnte man frei wählen.
Der Ablauf sah wie folgt aus: Depot und Verrechnungskonto auf eigenen Namen. Am Ende des Jahres hat mein Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von 288,00 Euro gegeben, mit dem weitere Aktien gekauft wurden.
Der Bruttobetrag (80,00 Euro), der für die Aktien von mir vorgesehen war, wurde versteuert und der entstandene Nettobetrag (44,93 Euro) automatisch von meinem Arbeitgeber auf das Verrechnungskonto gebucht. Auf dem Verrechnungskonto wurde das Geld angesammelt, bis genug Geld drauf war um Aktie zu kaufen. Der Kauf ging automatisch, immer wenn genug Geld für eine Aktie angespart war, wurde automatisch gelauft. Die Aktien wurden zum regulären Kurs gekauft - keine Ermäßigung!
Meine Fragen sind nun, muss ich diese Aktienkäufe in meiner Einkommenssteuererklärung angeben? Falls ja, mit welchem Formular?
Vielen Dank!
AktienHelmut2020
Mitarbeiteraktien in Steuererklärung angeben ja oder nein?
28. Mai 2020
Thema abonnieren
Frage vom 28. Mai 2020 | 20:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitarbeiteraktien in Steuererklärung angeben ja oder nein?
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#1
Antwort vom 28. Mai 2020 | 21:29
Von
Status: Philosoph (13685 Beiträge, 4351x hilfreich)
Hallo,
die Aktien hast du offenbar selbst gekauft, von deinem Nettolohn, daher musst du davon nichts angeben.
Und der steuerfreie Zuschuss ist eben steuerfrei (die Grenze liegt bei 360 Euro), ich wüsste nicht wo man das angeben muss.
Wenn es sich um eine deutsches Depot handelt und der Freistellungsauftrag ausreichend war musst du auch bezüglich eventueller Dividenden nichts tun.
Stefan
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