Hallo,
Der BFH hat in einem am 1.4.2009 veröffentlichten Urteil (Az. VI R 32/08
) festgestellt, dass die Übernahme des Mitgliedbeitrages zum Deutschen Anwaltsverein (DAV) durch den Arbeitgeber bei einem angestellten Rechtsanwalt zu Arbeitslohn führt. Dazu gehören auch Kammerbeiträge und Beiträge für die Berufshaftpflicht. Hat jemand Praxiserfahrung und eine Ahnung wie genau das in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen wird?
Vielen Dank Sandra
Mitgliedsbeiträge und Berufshaftpflicht eines ange
11. Januar 2013
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Frage vom 11. Januar 2013 | 20:56
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 12x hilfreich)
Mitgliedsbeiträge und Berufshaftpflicht eines ange
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#1
Antwort vom 11. Januar 2013 | 23:23
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16832x hilfreich)
quote:
Hat jemand Praxiserfahrung und eine Ahnung wie genau das in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen wird?
Der Betrag wird beim Bruttogehalt hinzugerechnet und beim Nettogehalt wieder abgezogen.
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#2
Antwort vom 20. Januar 2014 | 08:52
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 7x hilfreich)
Guten Tag,
ich stimme "hh" zu.
Beim Bruttogehalt werden die Beiträge hinzugerechnet und beim Nettolohn abgezogen.
Um Kosten zu sparen, kann man nur bei der Berufshaftpflicht sparen. Längst sind hier die Leistungen und Konditionen gleich. Auch die Stiftung Warentest stellte das bei ihrem [WERBESPAM GELÖSCHT]
Verbraucher sollten am besten das Internet, Zeitschriften und anderen Medien zu Informationbeschaffung heranziehen. Nur so ist es möglich, dass beste Verhältnis zwischen Preis und Leistung zu ermitteln
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-- Editiert Moderator am 25.01.2015 19:12
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