Möglichst niedriges Gehalt erwünscht

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Djang
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Möglichst niedriges Gehalt erwünscht

Ich weiß, das ist eine provokante Überschrift, bei mir sieht es aber wie folgt aus: ich bekomme in ein paar Wochen eine 6stellige Abfindung und muss trotz 1/5 Regelung wesentlich mehr Steuern zahlen, als ein durchschnittlicher AN Jahresgehalt bezieht...
Ich habe Aussicht auf einen neuen Job und ich möchte möglichst wenig verdienen, sodass mein Jahresgehalt nicht komplett wegbesteuert wird. Ich habe mir überlegt in 2018 den neuen Job als Midijob bis 850€ auszuführen, (und die Differenz zum eigentlichen Gehalt in 2019 und 2020 auszahlen zu lassen), sehe aber die Gefahr mit dem Mindestlohn, das dieses Konstrukt nicht funktioniert. Der AG würde da ggf.mitspielen, bin aber noch in Verhandlung. Eine steuerfreie Einzahlung bis zu 6.240€ in eine baV wäre auch eine Möglichkeit, reicht aber nicht. Habt ihr vielleicht andere Tipps, Tricks, Meinungen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Djang):
Habt ihr vielleicht andere Tipps, Tricks, Meinungen?


Gibt's beim Steuerberater des Vertrauens.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
sehe aber die Gefahr mit dem Mindestlohn, das dieses Konstrukt nicht funktioniert.


Das hast Du richtig erkannt

Zitat:
sodass mein Jahresgehalt nicht komplett wegbesteuert wird


Das passiert nicht. Der Spitzensteuersatz beträgt 42% zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer, also max. 48%.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
sehe aber die Gefahr mit dem Mindestlohn, das dieses Konstrukt nicht funktioniert.


Das hast Du richtig erkannt

Zitat:
sodass mein Jahresgehalt nicht komplett wegbesteuert wird


Das passiert nicht. Der Spitzensteuersatz beträgt 42% zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer, also max. 48%.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Djang
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)


Zitat:
sodass mein Jahresgehalt nicht komplett wegbesteuert wird


Das passiert nicht. Der Spitzensteuersatz beträgt 42% zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer, also max. 48%.

Die online Abfindungsrechner im Inet weisen bei z.B. 45.000€ Jahresgehalt
Von der eingegebenen Abfindung bleiben mit Anwendung der Füntelregelung 78936 Euro im Grundtarif und 94192 Euro im Splittingtarif über.
Wenn ich kein Jahresgehat eingebe, also wenn ich keinen Job hätte:
Von der eingegebenen Abfindung bleiben mit Anwendung der Füntelregelung 114664 Euro im Grundtarif und 129503 Euro im Splittingtarif über.

D.h. ein Jahresgehalt von 45.000€ würde 35.728€ mehr Steuern bedeuten = 79,3%.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
D.h. ein Jahresgehalt von 45.000€ würde 35.728€ mehr Steuern bedeuten = 79,3%.


Stimmt, ich hatte übersehen, dass bei der Fünftelregelung derartige Effekte auftreten können.

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