Müssen Kinder und Stiefkinder "Unterhalt" der Eltern versteuern? + "versorgungsähnliche Bezüge"

26. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Recht22
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)
Müssen Kinder und Stiefkinder "Unterhalt" der Eltern versteuern? + "versorgungsähnliche Bezüge"

Wenn Eltern bzw. Stiefeltern, die nicht im selben Haushalt leben, Unterhalt leisten, indem sie monatlich Geld an die Kinder zahlen bzw. stattdessen Kosten für Strom, Wasser, etc. übernehmen, müssen...

1. ... Kinder diesen oben beschreibenden Unterhalt ihrer Eltern in ihrer Einkommensteuererklärung aufführen?

2. ... Stiefkinder diesen oben beschreibenden Unterhalt ihrer Stiefeltern in ihrer Einkommensteuererklärung aufführen?

Andere Frage:

Gilt dieser Unterhalt als "versorgungsähnliche Bezüge jeglicher Art von einem Versorgungsträger"?
Ich las vor kurzem, dass dies auch an Ehegatten möglich ist und wollte mich nur sicherheitshalber vergewissern, ob das hier der Fall ist.

Danke für alle Beiträge.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von Recht22):
1. ... Kinder diesen oben beschreibenden Unterhalt ihrer Eltern in ihrer Einkommensteuererklärung aufführen?


Nein

Zitat (von Recht22):
2. ... Stiefkinder diesen oben beschreibenden Unterhalt ihrer Stiefeltern in ihrer Einkommensteuererklärung aufführen?


Nein

Zitat (von Recht22):
Gilt dieser Unterhalt als "versorgungsähnliche Bezüge jeglicher Art von einem Versorgungsträger"?


Nein

Eltern sind kein Versorgungsträger.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Recht22
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 1x hilfreich)

Alles klar. Vielen Dank. Ich weiß, dass die folgende Frage vermutlich überflüssig ist, weil es eigentlich klar sein müsste, aber ich will mich trotzdem vergewissern, dass ich richtig liege:

Der oben beschriebene Unterhalt (Kostenübernahme von Strom, Wasser, etc.) gilt ja wie beschrieben nicht als steuerpflichtiges Einkommen, aber auch nicht als Erwerbsersatzeinkommen, weil dieses nicht als Reaktion auf fehlendes Einkommen als "direkter Ersatz" gewährt wird (wie es bei Arbeitslosen- oder Krankengeld der Fall wäre), nicht wahr?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von Recht22):
Der oben beschriebene Unterhalt (Kostenübernahme von Strom, Wasser, etc.) gilt ja wie beschrieben nicht als steuerpflichtiges Einkommen, aber auch nicht als Erwerbsersatzeinkommen, weil dieses nicht als Reaktion auf fehlendes Einkommen als "direkter Ersatz" gewährt wird (wie es bei Arbeitslosen- oder Krankengeld der Fall wäre), nicht wahr?


Richtig

2x Hilfreiche Antwort

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