Wenn Eltern bzw. Stiefeltern, die nicht im selben Haushalt leben, Unterhalt leisten, indem sie monatlich Geld an die Kinder zahlen bzw. stattdessen Kosten für Strom, Wasser, etc. übernehmen, müssen...
1. ... Kinder diesen oben beschreibenden Unterhalt ihrer Eltern in ihrer Einkommensteuererklärung aufführen?
2. ... Stiefkinder diesen oben beschreibenden Unterhalt ihrer Stiefeltern in ihrer Einkommensteuererklärung aufführen?
Andere Frage:
Gilt dieser Unterhalt als "versorgungsähnliche Bezüge jeglicher Art von einem Versorgungsträger"?
Ich las vor kurzem, dass dies auch an Ehegatten möglich ist und wollte mich nur sicherheitshalber vergewissern, ob das hier der Fall ist.
Danke für alle Beiträge.
Müssen Kinder und Stiefkinder "Unterhalt" der Eltern versteuern? + "versorgungsähnliche Bezüge"
26. August 2022
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Frage vom 26. August 2022 | 02:59
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 1x hilfreich)
Müssen Kinder und Stiefkinder "Unterhalt" der Eltern versteuern? + "versorgungsähnliche Bezüge"
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#1
Antwort vom 26. August 2022 | 08:06
Von
Status: Unbeschreiblich (47472 Beiträge, 16805x hilfreich)
Zitat1. ... Kinder diesen oben beschreibenden Unterhalt ihrer Eltern in ihrer Einkommensteuererklärung aufführen? :
Nein
Zitat2. ... Stiefkinder diesen oben beschreibenden Unterhalt ihrer Stiefeltern in ihrer Einkommensteuererklärung aufführen? :
Nein
ZitatGilt dieser Unterhalt als "versorgungsähnliche Bezüge jeglicher Art von einem Versorgungsträger"? :
Nein
Eltern sind kein Versorgungsträger.
#2
Antwort vom 26. August 2022 | 13:19
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 1x hilfreich)
Alles klar. Vielen Dank. Ich weiß, dass die folgende Frage vermutlich überflüssig ist, weil es eigentlich klar sein müsste, aber ich will mich trotzdem vergewissern, dass ich richtig liege:
Der oben beschriebene Unterhalt (Kostenübernahme von Strom, Wasser, etc.) gilt ja wie beschrieben nicht als steuerpflichtiges Einkommen, aber auch nicht als Erwerbsersatzeinkommen, weil dieses nicht als Reaktion auf fehlendes Einkommen als "direkter Ersatz" gewährt wird (wie es bei Arbeitslosen- oder Krankengeld der Fall wäre), nicht wahr?
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#3
Antwort vom 26. August 2022 | 14:53
Von
Status: Unbeschreiblich (47472 Beiträge, 16805x hilfreich)
ZitatDer oben beschriebene Unterhalt (Kostenübernahme von Strom, Wasser, etc.) gilt ja wie beschrieben nicht als steuerpflichtiges Einkommen, aber auch nicht als Erwerbsersatzeinkommen, weil dieses nicht als Reaktion auf fehlendes Einkommen als "direkter Ersatz" gewährt wird (wie es bei Arbeitslosen- oder Krankengeld der Fall wäre), nicht wahr? :
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