Musiker, Hobby und das Finanzamt =)

1. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
rogerh
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Musiker, Hobby und das Finanzamt =)

Hallo Leute,

Ich beschäftige mich seit einiger zeit mit dem thema steuern und musik und eventuelle freibeträge. Ich habe schon vieles an material gelesen, bin mir aber immer noch total unsicher da alles sehr komplex zu sein scheint.

ist ein musiker / künstler GENERELL verpflichtet sich eine steuer nummer zu holen,
bzw. eine steuererklärung dafür zu machen, wenn mann a) weder freiberuflich noch b) ein gewerbe hat ?

wir haben minimale vergütungen von der GEMA und einkünfte aus ein paar "gigs" die eher als aufwandsentschädigung / fahrkosten gezahlt werden. (zwischen 100 und 200 euro) insgesamt dürften für diese musikalischen tätigkeiten
die einkünfte im jahr so um die 1500 euro liegen (gema incl. auftritte) .. ist also eher ein hobby / liebhaberei.

trotzdem habe ich jedesmal wenn ich eine rechnung unterschreibe... ( sei es auch nur 75 euro ) ein unangenehmes gefühl. darf eine privatperson überhaupt rechnungen schreiben? ich habe gelesen umsatzsteuer ist ja sowieso erst ab einem betrag XXX fällig.

wir haben jetzt halt nur panik, das irgentwann das finanzamt eine unserer rechnung in die hand bekommt und dann vieleicht "mutmaßt" das wir solche gigs wöchentlich haben...

wie sieht es in so einem fall mit der künstlerischen tätigkeit als "hobby" , "liebhaberei" aus ? wer entscheidet sowas und muss es aufjedenfall beim finanzamt "registriert" werden ?!

fragen über fragen ;o) ich bin wirklich für jede antwort und tipp dankbar.

gruss, mart

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49333 Beiträge, 17356x hilfreich)

Steuerpflichtig sind die Einkünfte dann, wenn sie höher als 410€ im Jahr pro Person betragen.
Von den Einnahmen können dabei die Werbungskosten abgezogen werden.

Zu den Werbungskosten gehören z.B. Abschreibungen für die Instrumente, Mite für den Übungsraum, Fahrtkosten usw.

Aus dem Bauch heraus würde ich daher vermuten, dass steuertechnisch ein Verlust entsteht und das Ganze somit vom Finanzamt als Hobby gewertet wird.

Rechnungen darf man auch als Privatmann schreiben, dann allerdings ohne MWSt.

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#2
 Von 
rogerh
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, die rechnungen habe ich immer als privat-rechnungen geschrieben. also ohne ust-nummer und mwst.

ich bin im moment zivi und war vorher azubi. ich habe daher noch nie mit dem finanzamt zu tun gehabt und auch noch nie eine steuererklärung gemacht. muss ich denn jetzt mich beim finanzamt anmelden ? oder lohnt das bei den beträgen irgenteine freiberufliche tätigkeit / selbstständigkeit anzumelden? gibt es denn so eine anmeldung , das es beim finanzamt unter "hobby" läuft? ich denke die wollen sowas ja aufjedenfall wissen und ich hab wenig lust eines tages unangenehme post von denen zu bekommen. =))

-- Editiert von rogerh am 02.05.2006 09:54:11

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