Musiker Gage / Selbstanzeige ??? Wichtig !!!

12. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Fragen_nichtsals_Fragen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Musiker Gage / Selbstanzeige ??? Wichtig !!!

Hallo,

folgendes großes Problem tritt auf : Mein Freund spielt seit ca. 5 Jahren in einer Band , anfangs als Hobby... die Problematik ist das seit ca. 2-3 Jahren Rechnungen geschrieben wurden sind mit 7 und teilweise aus noch mit 16 % MwSt und diese wurden nicht abgeführt... Die Band besteht aus 5 Personen und die Rechnungen wurden als GBR geschrieben. Alle Einnahmen wurden durch 5 geteilt. Insgesamt wurden im Jahr Rechnungen über ca. 30.000 Euro geschrieben - sprich pro Kopf ca. 6000 Euro. Wenn man die Kosten für Benzin,Auto und Instrumente abzieht bleibt nicht wirklich etwas übrig außer "Taschengeld "
Keiner der Musiker hat bislang die Einnahmen angegeben, doch im Folge eines Scheidungskrieges soll mein Freund nun die Steuererklärung für 2005 abgeben.
Was ist jetzt sinsoll ???

Wie hoch wären sie Strafen, bzw wie regelz man die Sache jetzt sauber ???

Könnte gut sein, dass wenn die Einnahmen nicht angegeben werden, die Exfrau eine Anzeige beim Finanzamt macht !!

Ich danke Euch für eine schnelle Hilfe !!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Wenn die Musiker gemeinsam eine Selbstanzeige beim Finanzamt machen, dann gehen sie straffrei aus. Die Selbstanzeige muss aber erfolgen, bevor die Exfrau eine Anzeige macht.

Die hinterzogene Steuer muss natürlich nachentrichtet und verzinst werden. Das gilt sowohl für die Umsatzsteuer als auch für die Einkommensteuer.

Schon mal darüber nachgedacht, dass auch der Rechnungsempfänger die Rechnung irgendwie beim Finanzamt angeben könnte und das Ganze auf diesem Weg auch auffliegen kann?

Ich möchte dringend dazu raten, für eine Selbstanzeige einen Steuerberater einzuschalten.

Die Haftung besteht hier übrigens gesamtschuldnerisch. Wenn ein Musiker die Steuern nicht zahlen kann oder will, kann sich das Finanzamt auch an die anderen wenden. Im Extremfall bleibt alles an einer Person hängen.

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#2
 Von 
Fragen_nichtsals_Fragen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort ! Nur bei Bruttoeinnahmen von 30.000 Euro im Jahr - wird es doch keine Einkommenssteuer geben - oder doch - wenn dann ja nur minimal ...
gibt es da keine Möglichkeit außer der Selbstanzeige ??? Un in den 5 Jahren ist ja teileise auch etwas Geld geflossen .... da gibt es aber auch keine Unterlagen mehr.
Ist es denn sicher das sich das Finanzamt darauf einlässt ???
Danke !

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fragen_nichtsals_Fragen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag ! Und die ca. 30.000 Euro sind ja Brutto , könnten da Pauschalen für Auto,Instrumente, Telefon, Fahrten + Spesen abgezogen werden ???

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Selbstverständlich fällt da Einkommensteuer an. Für jemanden, der ganz normal auf Steuerkarte arbeitet, sind als Nebenverdienst nur 410€ im Jahr steuerfrei.

Zunächst einmal fallen auf die 30.000€ ca. 4.100€ MWSt. an, die an das Finanzamt abzuführen sind. Mit noch vorhandenen Rechnungen kann man einen Vorsteuerabzug geltend machen, der diesen Betrag dann absenkt.

Nehmen wir an, dass den restlichen ca. 26.000€ Werbungskosten (Fahrtkosten, Instrumente usw.) in Höhe von 13.000€ gegenüberstehen, dann müssen die restlichen 13.000€ versteuert werden. Bei jemandem der ein Durchschnittseinkommen auf Lohnsteuerkarte versteuert, dürften dabei etwa 5.000€ Einkommensteuer anfallen.

Das Ganze kann durch die 5 Musiker geteilt werden, so dass für jeden Musiker grob gerechnet wohl 2.000€ Steuernachzahlung pro Jahr realistisch sind.

Das Ganze nennt man übrigens Steuerhinterziehung. Dabei handelt es sich um eine Straftat. Bei der Größenordnung der hinterzogenen Steuern müsste man mit einer Geldstrafe rechnen, die wohl auch im 4-stelligen Bereich liegt. Diese Geldstrafe kann man sich durch eine Selbstanzeige ersparen.

Und in den 5 Jahren ist ja teilweise auch etwas Geld geflossen

Was meinst Du denn damit?

Ist es denn sicher das sich das Finanzamt darauf einlässt ???

Die Straffreiheit bei einer Selbstanzeige ist gesetzlich festgelegt (§ 371 AO ).

Insgesamt ist hier die Hilfe eines Steuerberaters aus meiner Sicht zwingend erforderlich. Der kann dann auch die Details erklären, die zu beachten sind.

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