Muss Arbeiter ohne Religion Abzug der Kirchensteuer vom Lohn hinnehmen?

3. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2042x hilfreich)
Muss Arbeiter ohne Religion Abzug der Kirchensteuer vom Lohn hinnehmen?

Muß ein Arbeiter ohne Religion Zugehörigkeit den Abzug der
Kirchensteuer von seinem Lohn hinnehmen ? Oder an wen hat er sich zu wenden ?

-- Editiert icecycle am 03.03.2012 13:31




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Wenn der Arbeitnehmer keiner Kirche angehört, die berechtigt ist, Steuern abzuziehen, dann darf eine solche auch nicht abgezogen werden. Üblicherweise gibt man beim Arbeitgeber seine Religion an, damit die Abrechnung ordnungsgemäß funktioniert.



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"justice"

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#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1042x hilfreich)

Auf deiner "Lohnsteuerkarte" steht deine Religionszugehörigkeit, bzw. teil das Finanzamt das dem AG mit.

Dem AG kann man das nicht "angeben", nur dem Finanzamt das die Daten vom Meldeamt hat......

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2042x hilfreich)

quote:
nur dem Finanzamt das die Daten vom Meldeamt hat.....


Woher hat das Meldeamt die falschen Daten ?

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#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1042x hilfreich)

Geburtsregister, da entscheiden die Eltern über die Religionszugehörigkeit. Will man raus kostet das sogar Kohle.

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#6
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1042x hilfreich)

In Rom ?

Man geht zum Finanzamt ! Dort korrigiert man seine Steuerkarte

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#7
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2042x hilfreich)

quote:
und Geld zurück fordern.


von wem, Finanzamt oder Kirche ?
und wieviel Jahre zurück kann man verlangen ?

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34433 Beiträge, 17800x hilfreich)

Von der Kirche natürlich - das Finanzamt behält die Kirchensteuer ja nicht, sondern leitet sie an die Kirche weiter.

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