Muß ein Arbeiter ohne Religion Zugehörigkeit den Abzug der
Kirchensteuer von seinem Lohn hinnehmen ? Oder an wen hat er sich zu wenden ?
-- Editiert icecycle am 03.03.2012 13:31
Muss Arbeiter ohne Religion Abzug der Kirchensteuer vom Lohn hinnehmen?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Wenn der Arbeitnehmer keiner Kirche angehört, die berechtigt ist, Steuern abzuziehen, dann darf eine solche auch nicht abgezogen werden. Üblicherweise gibt man beim Arbeitgeber seine Religion an, damit die Abrechnung ordnungsgemäß funktioniert.
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"justice"
Auf deiner "Lohnsteuerkarte" steht deine Religionszugehörigkeit, bzw. teil das Finanzamt das dem AG mit.
Dem AG kann man das nicht "angeben", nur dem Finanzamt das die Daten vom Meldeamt hat......
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quote:
nur dem Finanzamt das die Daten vom Meldeamt hat.....
Woher hat das Meldeamt die falschen Daten ?
Geburtsregister, da entscheiden die Eltern über die Religionszugehörigkeit. Will man raus kostet das sogar Kohle.
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In Rom ?
Man geht zum Finanzamt ! Dort korrigiert man seine Steuerkarte
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quote:
und Geld zurück fordern.
von wem, Finanzamt oder Kirche ?
und wieviel Jahre zurück kann man verlangen ?
Von der Kirche natürlich - das Finanzamt behält die Kirchensteuer ja nicht, sondern leitet sie an die Kirche weiter.
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