Muss Deutschlandstipendium bei Bezüge der unterstützten Person angegeben werden?

4. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)
Muss Deutschlandstipendium bei Bezüge der unterstützten Person angegeben werden?


Guten Morgen,

in der Urkunde vom Deutschlandstipendium steht:
Grund für die Bewilligung:
Für herausragende Leistungen im Studium und hohes Engagement
Das Deutschlandstipendium wird bezahlt
je zur Hälfte durch SAP SE und das Bundesministerium für Bildung und Forschung


Frage:
=====
Muss das Deutschlandstipendium bei den Bezüge der unterstützten Person
in der Steuererklärung der Eltern angegeben werden,
die Ihr auswärts studierendes Kind finanziell unterstützen?



In der Hilfestellung des Steuerprogramms steht:
Weiterhin reduziert sich der Unterhaltshöchstbetrag nicht um Ausbildungshilfen, die
eine besondere Leistung belohnen (z.B. Begabtenförderung)

Genau das „Für herausragende Leistungen im Studium"
ist der Grund für die Bewilligung des Deutschlandstipendiums!


Was ist eure Meinung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von Vermieterheini1):
Weiterhin reduziert sich der Unterhaltshöchstbetrag nicht um Ausbildungshilfen, die
eine besondere Leistung belohnen (z.B. Begabtenförderung)


Der BFH hat in seinem Urteil vom 7. 3. 2002 (Az.: III R 22/01) entschieden (siehe Rz 27 im Urteil):
Zum anderen soll eine Anrechnung unterbleiben, wenn die Ausbildungshilfe eine besondere Leistung des Auszubildenden belohnen soll oder die Anrechnung mit dem besonderen Förderungszweck – wie bei Auslandsstipendien – unvereinbar wäre.

Das kann hier zutreffen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo hh,

vielen Dank für deine Antwort
und vor allem für deinen Hinweis auf das konkrete BFH-Urteil,
das für meine Frage zutrifft.

Signatur:

Dies ist eine private Meinungsäußerung als Laie ohne jede Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit

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