Muss ich Umsatzsteuer abführen?

17. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
HerbertKq
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich Umsatzsteuer abführen?

Ich verkaufe einen Artikel über eine Plattform, welche in den USA ansässig ist, an einen Käufer welcher während der ganzen Transaktion Anonym ist. Das Geld bekomme ich von der Firma ausgezahlt und ich schicke lediglich das Paket mit der Ware in die Niederlande (wo die Ware geprüfte wird/Zweigniederlassung von der Plattform). Muss ich Umsatzsteuer abführen oder kann ich eine Rechnung für innerbetrieblichen Handel schreiben und müsste somit keine Umsatzsteuer abführen?

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6 Antworten
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#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Sie sind also regelbesteuernder Unternehmer?

Da Ihre Ware in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt und Sie offenbar keine USt-IdNr. des anderen Unternehmers haben, ist der Vorgang m.E. umsatzsteuerpflichtig.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
HerbertKq
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Sie sind also regelbesteuernder Unternehmer?

Da Ihre Ware in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt und Sie offenbar keine USt-IdNr. des anderen Unternehmers haben, ist der Vorgang m.E. umsatzsteuerpflichtig.



Ja ich bin Einzelunternehmer und habe die USt-IdNr. Der Plattform auf der ich die Artikel verkaufe.

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von HerbertKq):
und habe die USt-IdNr. Der Plattform auf der ich die Artikel verkaufe.

Leistungsempfänger ist aber nicht die Plattform, oder?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
HerbertKq
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Zitat (von HerbertKq):
und habe die USt-IdNr. Der Plattform auf der ich die Artikel verkaufe.

Leistungsempfänger ist aber nicht die Plattform, oder?


Leistungsempfänger ist der, der das Produkt kauft. Die Plattform ist lediglich ein Mittelmann, an welche ich das Paket schicke. Weiter muss ich nichts tun. Der, der das Produkt letzenendes gekauft hat ist zu 100% anonym.

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn der Erwerber ein Unternehmer ist, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 1a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG).
Das ist in Ihrem Fall offensichtlich nicht so, wenn nicht die Plattform Leistungsempfänger ist.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
HerbertKq
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn der Erwerber ein Unternehmer ist, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 1a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG).
Das ist in Ihrem Fall offensichtlich nicht so, wenn nicht die Plattform Leistungsempfänger ist.





Die US Firma StockX LLC bietet eine Plattform mit der Möglichkeit Schuhe zu verkaufen, es läuft wie folgt ab:
1. Ich stelle die Schuhe auf die Plattform StockX
2. Sofern der Preis für einen Käufer akzeptabel ist findet der Verkauf statt.
3. Zunächst muss der Schuh an ein Authentifizierungscenter von StockX geschickt werden. Die Adresse wohin ich die Sachen versende ist ein Logistikcenter in Holland.
4. Dort wird der Schuh auf seine Echtheit geprüft und dann mit einem Siegel versehen. Erst dann wird der Schuh an den Käufer weitergeschickt.
5. Ich erhalte über Paypal von dieser US Firma eine Auszahlung.

Die Transaktionen laufen 100% anonymisiert ab. D.h. ich weiß nicht wer und wo der Käufer sitzt. Auch habe ich kein Schaufenster, bzw. Impressum etc. auf StockX. Es gibt kein Widerrufsrecht. Ich weiß nicht wann und wie viel der Kunde an StockX zahlt. StockX kümmert sich auch um anfallende Umsatzsteuer und Einfuhrabgaben, zumindest in USA.

Für mich sieht es so aus, dass ich diesen Schuh quasi Netto an die US Firma verkaufe und eigentlich für mich intern immer eine Rechnung an StockX LLC schreiben müsste, woher ich die Auszahlung bekäme.

Für mich ist es insofern wichtig, weil ich die Vorsteuer bei meinen Einkäufen ziehen kann und somit Netto EK zu Netto VK verkaufe.

Hier ein Rechenbeispiel:

1. Ich kaufe einen Nike Air Jordan 1 Grün für
77,35€ Brutto => 12,35 MwSt (19%). => 65€ Netto

2. Ich stelle diesen Schuh für 100€ (fiktiv in die App hinein). Dort wird mir ein Auszahlungsbetrag von 84€ angezeigt.

100 €
- 8% Provision
- 3% Zahlungspauschale
- 5€ Versand

Nach dem Verkauf, schicke ich diesen Schuh an ein Logistikcenter in Holland und erhalte nach ein paar Tagen 84€ ausbezahlt.

3. Der Käufer bezahlt aber nicht die 100€ sondern faktisch noch mehr and StockX LLC

100€
+ 4,40€ gestaffelte Bearbeitungsgebühr, bei 100€ sind es 4,4%
+ 15€ Versand
= 119,40

Im Bezahlvorgang für den Käufer, steht als Hinweis, dass mit diesem Betrag alle anfallenden Zölle und Mehrwertsteuer im Gesampreis des Artikels enthalten sind.

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