Muss ich den Grundsteuerbescheid so akzeptieren?

24. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
moonlight2606
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich den Grundsteuerbescheid so akzeptieren?

Hallo zusammen,
ich habe im Oktober 2021 mehrere Grundstücke von meinem Vater übernommen. Als im Februar diesen Jahres die Grundsteuerbescheide von der Gemeinde kamen, habe ich festgestellt, dass alle fehlerhaft sind und Widerspruch eingelegt.
Der Fehler liegt meines Erachtens in der Ortbezeichnungs. Ich bin Eigentümer von 5 Grundstücken in Musterort und auf dem Bescheid steht Mustergemeinde. Generell kein Problem, wenn es in Mustergemeinde nicht genau die gleichen Flustücknummern geben würde. Genauso wie in anderen Ortsteilen von Mustergemeinde. In meinen Augen ist der Bescheid somit nicht rechtgültig, da ich nicht zu 100% nachvollziehen kann, dass es sich dabei um meine Grundstücke handelt.
Ich habe mich auch bei anderen Grundstückseigentümern im selben Landkreis informiert und dort ist es kein Problem den genauen Ort bzw. die "Gemarkung" auf dem Bescheid abzubilden.

Allerdings sieht unsere Gemeinde die Fehler nicht ein und bis heute habe ich aus diesem Grund nichts bezahlt. Gestern habe ich gerade nochmal mit der Sachbearbieterin gesprochen und man sieht immer noch keinen Fehler, ist aber aktiv geworden und hat zumindest eine Änderung im Bezug auf den Ort vorgenommen. Statt Mustergemeinde steht jetzt Gemeinde Mustergemeinde in der Ortbezeichnung.
Ich weiss, dass hört sich jetzt alles sehr nach Korinthen*****rei an. Ich hätte aber schon gerne einen anständigen Bescheid, der auch zu meinen Grundstücken passt. Ich möchte auch gerne bezahlen, aber nicht für ein, laut Bescheid, anderes Grundstück.
Wie sieht es rechtlich aus?
Muss der Bescheid so geschrieben sein, dass man als Aussenstehender dem Bescheid einem Grundstück zuordnen kann?
Für eine kurze Einschätzung wäre ich sehr dankbar.

-- Editiert von User am 24. November 2022 06:14

-- Editiert von Moderator topic am 24. November 2022 12:33

-- Thema wurde verschoben am 24. November 2022 12:33

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49462 Beiträge, 17383x hilfreich)

Irgendwie habe ich das noch nicht verstanden.

Die Gemeinde heißt eigentlich Musterort und bezeichnet sich selbst aber als Mustergemeinde?

Und die Gemeinde Mustergemeinde gibt es im gleichen Landkreis ebenfalls, jedoch liegt dort Dein Grundstück nicht?

Und die Sachbearbeiterin aus Musterort hat auf Deinen Einwand hin die Bezeichnung in Gemeinde Mustergemeinde statt in Musterort geändert?

Ist das so richtig verstanden.

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#2
 Von 
moonlight2606
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, dass es vielleicht nicht richtig rüber kam. Die Grundstücke sind in einem Ortsteil "Musterort" der besagten Gemeinde "Mustergemeinde".
Es gibt nur eine zuständige Verwaltung. Und wie erwähnt, werden dort Grundsteuerbescheide ausgestellt, die für mehrere verschiedene Grundstücke quasi identisch sind, obwohl die Grundstücke in verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde liegen. In jeder Gemarkung sind die Flurstücke ja durchnummeriert und wenn eine Gemeinde aus mehreren Gemarkungen/Ortsteilen besteht, können die Flurstücke ja nur durch ihre Lage in der jeweiligen Gemarkung/Ortsteil auseinander gehalten werden. Diese Unterscheidung findet man aber nicht auf dem Bescheid, weil eben nur die "Mustergemeinde" auf dem Bescheid steht.
Wenn ich in Boris Hessen anhand der Beschreibung auf dem Bescheid meine Grundstücke suche, komme ich anhand der Angaben auf dem Bescheid nie zum richtigen Grundstück. In benachbarten Kommunen wird eine Unterscheidung auf den Bescheiden getroffen.
Ich hoffe ich konnte etwas Klarheit schaffen.

-- Editiert von User am 24. November 2022 10:49

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12258 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von moonlight2606):
Allerdings sieht unsere Gemeinde die Fehler nicht ein und bis heute habe ich aus diesem Grund nichts bezahlt.

Das sollte man nachholen, dringend.
Zitat (von moonlight2606):
Ich möchte auch gerne bezahlen, aber nicht für ein, laut Bescheid, anderes Grundstück.

Ist eine Besonderheit im Verwaltungsrecht, selbst wenn der Bescheid offensichtlich fehlerhaft oder falsch ist, befreit das nicht von der Zahlungspflicht.

Es muss die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.

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#4
 Von 
moonlight2606
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Macht das jetzt noch Sinn? Der erste Einspruch wurde im Februar eingelegt und der zweite im Mai.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12258 Beiträge, 4487x hilfreich)

Einen halbwegs "guten Draht" zum Sachbearbeiter, unabhängig davon dass die den Bescheid nicht ändern (wollen)?

Falls die nämlich wollen, werden Säumniszuschläge fällig.
Ist jetzt die Frage, wegen den "schlafenden Hunden"...

-- Editiert von User am 24. November 2022 12:14

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49462 Beiträge, 17383x hilfreich)

Zitat (von moonlight2606):
Und wie erwähnt, werden dort Grundsteuerbescheide ausgestellt, die für mehrere verschiedene Grundstücke quasi identisch sind, obwohl die Grundstücke in verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde liegen. In jeder Gemarkung sind die Flurstücke ja durchnummeriert und wenn eine Gemeinde aus mehreren Gemarkungen/Ortsteilen besteht, können die Flurstücke ja nur durch ihre Lage in der jeweiligen Gemarkung/Ortsteil auseinander gehalten werden.


In meinen Grundsteuerbescheiden wird jeweils nur die Lage über die Adresse (Straße, Hausnummer, Ort) angegeben und das Einheitswertaktenzeichen des Finanzamtes. Alleine schon über letzteres ist das Grundstück eindeutig identifizierbar.

Wenn dann noch Gemarkung, Flur und Flurstück angegeben werden, dann ist das nach meiner Auffassung ein Service, der für die Wirksamkeit des Bescheides aber nicht erforderlich ist.

Zitat (von moonlight2606):
Macht das jetzt noch Sinn? Der erste Einspruch wurde im Februar eingelegt und der zweite im Mai.


Ja, das macht auch jetzt noch Sinn, wenn man verhindern will, dass Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2611 Beiträge, 708x hilfreich)

Selbst wenn die Bezeichnung der Grundstücke "falsch" wäre, wären die Bescheide nicht nichtig, der "Fehler" kann jederzeit geheilt werden, §126 AO. Er bleibt daher voll wirksam, §127 AO.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#8
 Von 
moonlight2606
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Falls die nämlich wollen, werden Säumniszuschläge fällig.
Ist jetzt die Frage, wegen den "schlafenden Hunden"...

Die sind schon geweckt und wollen will dort keiner. Generell ist unsere Gemeindeverwaltung eher auf Arbeitsvermeidung eingestellt. Es werden dort viele Dinge nicht gemacht, die eigentlich Pflicht sind. Die Liste dieser Dinge ist endlos.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
moonlight2606
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
n meinen Grundsteuerbescheiden wird jeweils nur die Lage über die Adresse (Straße, Hausnummer, Ort)

Das ist ja bei einem bebauten Grundstück kein Problem. Bei meinen Grundstücken geht es um Wiesen und Ackerland.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
moonlight2606
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten allerseits. Ich werde mir jetzt überlegen, wie ich taktisch klug weiter agiere.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41050x hilfreich)

Zitat (von moonlight2606):
Ich hätte aber schon gerne einen anständigen Bescheid, der auch zu meinen Grundstücken passt

Das scheint ja nun spätestens damit
Zitat (von moonlight2606):
Statt Mustergemeinde steht jetzt Gemeinde Mustergemeinde in der Ortbezeichnung.

vorzuliegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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