Muss ich die Gewerbesteuereklärung machen bei geringem Gewinn

10. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
lichtenblau
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich die Gewerbesteuereklärung machen bei geringem Gewinn

Hallo,

habe seit 2018 ein Gewerbe und wollte nun die Steuererklärungen machen (Einfache Buchführung). Mein Gewinn ist unter der 24T Grenze. Ich mache also die Umsatzstr., EÜR, Einkommenst, und die entpsrechnden Anlagen.
Das ganze mit Elster. Die Frage ist nun, da ich soweiso keine Gewerbesteuer zahlen muss, ob ich den Antrag auch stellen muss (Elster)?
Das wäre dann unnötige zusätzliche Arbeit.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Mittlerweile besteht m.E, auch für Betriebe, die unter dem Freibetrag liegen die Verpflichtung.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
lichtenblau
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und den Antrag fülle ich dann auch bei Elster aus?
So langsam wäre ein Steuerbreater notwendig :)

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von lichtenblau):
Und den Antrag fülle ich dann auch bei Elster aus?

Ja!

Zitat (von lichtenblau):
So langsam wäre ein Steuerbreater notwendig

Wenn Sie bisher keinen brauchten, wird das wegen der GewSt-Erklärung auch nicht der Fall sein. ;-)

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Mittlerweile muß Alles elektronisch eingereicht werden (nur vereinzelte Ausnahmefälle möglich).

Auch wenn keine Steuern anfallen, die dazugehörigen Erklärungen sind dennoch zwingend einzureichen.

-- Editiert von Spejbl am 11.07.2019 10:32

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#5
 Von 
lichtenblau
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn dem so ist, dann werde ich wohl die GewSt. doch machen.
vielen Dank an alle hier.

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