Hallo,
derzeit wohne ich in Bonn und ziehe demnächst zu meinem Lebensabschnittsgefährten Ri Dortmund (130 km). Mein AG genehmigt leider keinen Telearbeitsplatz und auf ein tägliches Pendeln habe ich keine Lust, so dass ich mir ein kl. Ap. in Bonn für 3 Nächte in der Woche angemietet habe um eine tgl. Fahrzeit von mind. 3 Stunden zu vermeiden.
Ich hatte nun vor, meinen neuen Wohnsitz in Dortmund als Hauptwohnsitz und das Ap. in Bonn als Zweitwohnsitz anzumelden. Ich habe mir vom AG bescheinigen lassen, dass ein Telearbeitsplatz nicht genehmigt wird und wollte beim Finanzamt die Zweitwohnung als Zweitwohnsitz anerkennen lassen, um diesen steuerlich geltend machen zu können (doppelte Haushaltsführung).
Jetzt lese ich, dass ich Probleme mit meinem Zweitwohnsitz haben könnte, weil ich mich evtl. dort länger als in meinem Ertwohnsitz aufhalte?
Muss ich überhaupt die Zweitwohnung anmelden?
Was kann ich steuerlich geltend machen: doppelte Haushaltsführung, Fahrt vom Erstwohnsitz zum Zweitwohnsitz (Mo hin, Fr rück)....?
Vielen Dank, S. Harms
Muss ich überhaupt die Zweitwohnung anmelden?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Die Zweitwohnung musst Du anmelden, um nicht gegen das Melderecht zu verstoßen.
Für die Steuer ist es irrelevant, welche Wohnung Haupt- und welche Nebenwohnung ist. Da der Umzug privat veranlasst wurde, kannst Du die Umzugkosten nicht geltend machen. Du kannst die Wohnung in Bonn auch nicht als doppelte Haushaltsführung geltend machen.
Du kannst jedoch bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die echten Fahrten nach zwischen Bonn und Dortmund ansetzen, da die Wohnung in Dortmund jetzt Dein Hauptwohnsitz ist.
Danke!
Die Zweitwohnung muss ich ja abei Meldung des Hauptwohnsitzes in Do angeben, jedoch möchte ich nicht, dass dies abgelehnt wird, weil ich ja auch in Bonn arbeite und vor dort wegziehe...kompliziert.
Hat jemand eine Tip? Ich wollte den erzählen, dass ich eigentlich pendel, aber für meine frühen und langen Termine (bin im Projektmanagement tätig) mir ein Zimmer in Bonn behalte um nicht erst nächtens zu hause zu sein, bzw,. losfahren zu müssen. Das dürfte doch klappen, oder? Und wirklich bin ich 3 Nächte in Bonn (Mo - Mi dann Do - Fr)
LG,. Stef
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Die Stadt Dortmund wird da sicherlich kein Problem machen. Für jeden Bürger, der mit Erstwohnsitz gemeldet ist, gibt es schließlich eine Steuerzuweisung.
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