Muss man Verkauf von Kommanditanteilen versteuern?

19. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Bamboo2011
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)
Muss man Verkauf von Kommanditanteilen versteuern?


Hallo. Bisher habe ich zu diesem Thema
Nichts gefunden.

Ich habe Kommanditanteile meines verstorbenen Mannes vor ca. 5 Jahren auf mich umschreiben lassen.
Es handelt sich um Anteile eines Windparks, die mein Mann vor ca. 15 Jahren gekauft hat.
Jetzt möchte jemand anderes meine Anteile kaufen, zum gleichen Preis den ich damals bezahlt hab. Muss ich diesen Betrag den ich bekomme versteuern?
Immerhin konnte mein Mann die Anschaffung der Anteile damals gut steuerlich absetzen?
Oder einfach in der nächsten Steuererklärung nichts angeben?

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Muss ich diesen Betrag den ich bekomme versteuern?
Da du - wie ich vermute - die Anteile geerbt hast, geht der Kaufzeitpunkt deines Mannes auf dich über. Und daher ist die 10-jährige Spekulationsfrist abgelaufen.
Fazit: Es ist steuerfrei.

Ansonsten wäre übrigens der komplette Gewinn steuerpflichtig, das bedeutet Verkaufserlös minus Anschaffungskosten (Kaufpreis, Notargebühren etc.) minus Abschreibungen.

MfG Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bamboo2011
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen herzlichen Dank für deine Antwort.

Zum kompletten Gewinn zählen aber nicht die jährlichen Ausschüttungen (sofern es mal welche gab)??

Gilt die 10-jährige Spekulationsfrist nur auf Kommanditanteile, denn bei Aktien ist das ja z.B. ein anderes Thema.
Hättest du hier evtl. einen Hinweis zu einem Gesetzestext für mich, wo ich das nachlesen kann?

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7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2064 Beiträge, 1186x hilfreich)

quote:
Fazit: Es ist steuerfrei.

Da es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine gewerbliche Personengesellschaft handelt, ist die Veräußerung des Kommanditanteils selbstverständlich grundsätzlich steuerpflichtig. Ob und in welcher Höhe ein Gewinn entsteht, kann man schlecht beurteilen, da die ursprünglichen Anschaffungskosten nicht relevant sind.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bamboo2011
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Aber warum?
Wenn mir ein Käufer meiner Anteile genau das zahlt was ich vor 15 Jahren gezahlt habe, dann habe ich ja keinen Gewinn erwirtschaftet. Bis auf paar kleine Ausschüttungen in den Jahren und evtl die gute steuerliche Absetzbarkeit vor 15 Jahren. Es geht hier auch um lediglich 12 tsd€.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Da es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine gewerbliche Personengesellschaft handelt, ist die Veräußerung des Kommanditanteils selbstverständlich grundsätzlich steuerpflichtig.
Ich ging - und gehe immer noch - von einer ähnlichen Konstruktion wie bei geschlossenen Immobilienfonds/Schiffsfonds/Medienfonds etc. aus, und dort zählt die Spekulationsfrist.

MfG Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2064 Beiträge, 1186x hilfreich)

Das mag in deiner Wahrnehmung so sein, trotzdem wird der Gewinn aus dem Verkauf einer Kdt-Beteiligung so nicht berechnet. Da die KG sicherlich steuerlich beraten ist, kann man dir dort ggf. genaueres sagen.
Ähnliche Frage siehe hier:
http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp?topic_id=29879&ccheck=1

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2064 Beiträge, 1186x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich ging - und gehe immer noch - von einer ähnlichen Konstruktion wie bei geschlossenen Immobilienfonds/Schiffsfonds/Medienfonds etc. aus, und dort zählt die Spekulationsfrist. <hr size=1 noshade>

§ 23 EStG natürlich nur, wenn keine gewerblichen Einkünfte vorliegen - das müsste Bamboo2011 uns sagen. Bei einer gewerblichen Mitunternehmerschaft gelten §§ 15 , 16 EStG .

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bamboo2011
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich bin Rentnerin und vor 15 Jahren hat mein man 12tsd€ (25000DM) in einen Windparks investiert. Jetzt hat uns die Gesellschaft geschrieben dass es jmd gibt der unseren Anteil uns zum damaligen Kaufpreis abkaufen würde. Da die versprochene Jahresrendite von 7% nie kam ( zu wenig Wind, etc) sondern in den ganzen Jahren max 3000€ an Ausschüttung steht die Überlegung an jetzt de Anteile zu verkaufen und aus dem Laden raus zu sein.
Daher die Frage ob ich die 12tsd€ die ich vom Käufer bekommen würde versteuern muss oder nicht. Bis auf die Rente und paar Dividenden aus Aktien habe ich keine anderen Einkünfte.

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Spiel das eine Rolle ?!?!

Weg damit und in der Steuererklärung einfach mal angeben das es einen (steuerfreien) Veräußerungsgewinn gab. Das Fi-amt wird schon prüfen....

Man müsste nachsehen welchen Wert die Anteile beim "Erben" hatten, denn nur der Veräußerungsgewinn wäre steuerbar.

Die Frage ist dich eh wie viel Steuer man als Rentner denn so zahlt.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Man müsste nachsehen welchen Wert die Anteile beim "Erben" hatten, denn nur der Veräußerungsgewinn wäre steuerbar.
Nee, wenn es steuerpflichtig wäre/ist, dann komplett, die Anschaffungswerte werden mit geerbt.

Ansonsten natürlich richtig, wenn man es angibt, hat man keine Probleme.
Die TE fragt aber offensichtlich im voraus (übrigens sehr löblich, meist wird erst gefragt, wenn es schon zu spät ist), es geht also erst einmal nur um die Bewertung eines Verkaufs.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Klar wenn man 10000 Microsoftaktien erbt zahlt man nur Erbschaftssteuer des Kaufpreis von Vati. Wenn der zu 50 Cent gekauft hat, hat man Glück.

Man haftet also für die Vorbesitzer gleich mit.

Dann würde ich weitervererben ......und weiter.....

(Satire)



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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

und was hat jetzt das eine (Erbschaftsteuer) mit dem anderen (Spekulationssteuer) zu tun?

quote:
Dann würde ich weitervererben ......und weiter.....
Kannst du doch auch (obwohl man das wohl schwer steuern kann).
Genauso wie du deine Aktien auch jahrzehntelang halten kannst, Steuern auf Kursgewinne werden dann auch erst am Ende fällig.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

quote:
Steuern auf Kursgewinne werden dann auch erst am Ende fällig.


am Ende aller tage ?!?

Am Tage des Verkaufs

quote:
Kommanditanteile meines verstorbenen Mannes vor ca. 5 Jahren auf mich umschreiben


ist ein "Verkauf" bei dem neu bewertet wird. Auf den Wert wurde Erbschaftssteuer berechnet und mit dem Wert gehts weiter.



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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
am Ende aller tage ?!?

Am Tage des Verkaufs
Ja, hatte ich doch auch geschrieben. Am Ende des jahrzehntelangen Haltens, was natürlich gleichbedeutend mit einem Verkauf ist.

quote:
ist ein "Verkauf" bei dem neu bewertet wird. Auf den Wert wurde Erbschaftssteuer berechnet und mit dem Wert gehts weiter.
Unsinn. Eine Umschreibung aufgrund eines Erbfalls ist kein Verkauf, auch nicht theoretisch oder symbolisch.
Und falls der Ehemann zum Zeitpunkt der Umschreibung noch lebte, wäre es eine Schenkung; mit gleichem Ergebnis.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
jochen738
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 27x hilfreich)

Zurück zum eigentlichen Thema:

Windparks sind i.d.R. Gewerbebetriebe in der Form einer GmbH & Co. KG o.ä., da sie originär gewerblich tätig sind (Herstellung von Strom).
Damit sind die Einkünfte des Kommanditisten solche aus Gewerbebetrieb und der Gewinn/Verlust aus der Veräußerung des Kommanditanteils stets steuerpflichtig.
Der Gewinn/Verlust errechnet sich ganz einfach wie folgt:

Veräußerungspreis abzgl. Kapitalkonten (aus Gesamthandsbilanz und Sonder-/Ergänzungsbilanzen am Veräußerungstag).
Der Veräußerungspreis muss der KG gemeldet werden, der Veräußerungsgewinn/-verlust wird dann in der Erklärung zur Gewinnfeststellung der KG gesondert festgestellt und beim veräußernden Kommanditisten angesetzt.

Zur Ermittlung des Gewinns muss also der Kommanditist sich lediglich über seinen Kapitalstand informieren.

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3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Gewinn/Verlust errechnet sich ganz einfach wie folgt: ... <hr size=1 noshade>



Noch einfacher § 17 II, III EStG :

(2) Veräußerungsgewinn im Sinne des Absatzes 1 ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt.
...
Hat der Veräußerer den veräußerten Anteil unentgeltlich erworben, so sind als Anschaffungskosten des Anteils die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers maßgebend, der den Anteil zuletzt entgeltlich erworben hat.
...
3) Der Veräußerungsgewinn wird zur Einkommensteuer nur herangezogen, soweit er den Teil von 9 060 Euro übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der Kapitalgesellschaft entspricht.


Hier wird also unter gar keinen Umständen eine Steuer fällig.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Bamboo2011
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Sehe ich auch so. Es entsteht ja kein veräußerungsgewinn wenn damaliger Anschaffungspreis gleich heutiger Verkaufspreis.

Danke auch für die rege Diskussion.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2064 Beiträge, 1186x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Noch einfacher § 17 II, III EStG : <hr size=1 noshade>

Wer den Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften nicht kennt, sollte zu diesem Thema wirklich nichts beisteuern.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
jochen738
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 27x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Noch einfacher § 17 II, III EStG :
(2) Veräußerungsgewinn im Sinne des Absatzes 1 ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt.
...
Hat der Veräußerer den veräußerten Anteil unentgeltlich erworben, so sind als Anschaffungskosten des Anteils die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers maßgebend, der den Anteil zuletzt entgeltlich erworben hat.
...
3) Der Veräußerungsgewinn wird zur Einkommensteuer nur herangezogen, soweit er den Teil von 9 060 Euro übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der Kapitalgesellschaft entspricht. <hr size=1 noshade>


Tut mir leid, aber das ist einfach nur falsch.
§ 17 EStG gilt nur für die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, ein Kommanditanteil ist aber ein Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft. Da gilt dann § 16 EStG , den ich oben verbal beschrieben habe.
Als Ergänzung: auch bei § 16 EStG gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Freibetrag für den Veräußerungsgewinn (Alter des Veräußerers und nur einmal im Leben). Der Freibetrag wird daher nur auf Antrag gewährt, dieser sollte ggf. immer mit einem Steuerberater besprochen werden.

quote:<hr size=1 noshade>Sehe ich auch so. Es entsteht ja kein veräußerungsgewinn wenn damaliger Anschaffungspreis gleich heutiger Verkaufspreis. <hr size=1 noshade>


Auch das ist falsch, es kommt nur auf den Stand des Kapitalkontos im Zeitpunkt der Veräußerung an. Wenn dies z.B. durch Verluste gemindert wurde, kann sehr wohl ein Gewinn entstehen. Und das das steuerliche Kapital nach ewigen Zeiten noch den damaligen Anschaffungskosten entsteht, ist gelinde gesagt sehr unwahrscheinlich.

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2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Bamboo2011
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich blicke hier leider nicht mehr durch. Ein anderer Kommanditist möchte meine Anteile jetzt zum Anschaffungspreis kaufen. Muss ich jetzt etwas versteuern oder
nicht, wenn ich sie verkaufe oder als Rentner einfach nichts in der Steuererklärung angeben, am besten erst gar keine machen.
Oder ist das sogar eine private Veräußerung?

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
jochen738
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 27x hilfreich)

quote:
Ein anderer Kommanditist möchte meine Anteile jetzt zum Anschaffungspreis kaufen. Muss ich jetzt etwas versteuern oder
nicht, wenn ich sie verkaufe


Wie gesagt, dass hängt vom Stand der Kapitalkonten bei der KG ab. Ein Kommanditist ist mehr als ein bloßer Aktionär oder ähnliches, er ist Gesellschafter einer Personengesellschaft und daher Mitunternehmer.
Hier müsste eigentlich die KG mit den nötigen Daten weiterhelfen können, u.U. müssen die anderen Gesellschafter ohnehin dem Verkauf zustimmen (hängt vom Gesellschaftsvertrag ab).

quote:
als Rentner einfach nichts in der Steuererklärung angeben, am besten erst gar keine machen


Wenn der Gewinn mehr als 400,- beträgt, muss auf jeden Fall eine Steuererklärung abgegeben werden.
Wegen der bereits genannten Wahlrechte beim Freibetrag (nur einmal im Leben) sollte ggf. ein Steuerberater befragt werden, wie das Wahlrecht ausgeübt werden sollte, hängt von vielen individuellen Faktoren ab.

quote:
Oder ist das sogar eine private Veräußerung?



Nein, ein Kommanditist ist Mitunternehmer, die Beteiligung ist immer betrieblich.

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Gibts einfach als "Steuerfreie Einnahme" an und warte ab. Was ist denn die Alternative - behalten ohne Rendite !?!?

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Bamboo2011
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Mal kommt bisschen Rendite, mal paar Jahre nicht, jetzt ist eben über die Gesellschaft das Angebot gekommen, dass jemand zum
Anschaffungspreis die Anteile aufkaufen würde.
Wir haben keinen Steuerberater, bisher konnte man die Steuererklärung noch selber machen.
Und diesem Geld in den Rachen werfen möchte ich nicht.
Wenn das Finanzamt kommt, warum auch immer wenn ich nichts angebe, kann man immer noch über einen STB nachdenken.

Stand des (meines) Kapitalkontos zu Ende 2011 beträgt 950 €.
Komisch eigentlich, werden hier meine Anteile von ca 12Tsd€ nicht mit angegeben?

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Steuern zahlt man auch einen "Gewinn" irgendeiner Art - also ohne Gewinn kaum was. Einen Steuerberater braucht es nicht, gib den Verkauf einfach in einem Begleitschreiben an.

Du hast dich an einer Firma beteiligt und diese Ausgabe von der Steuer irgendwann mal als Verlust abgesetzt. Wenn du jetzt verkaufst machst du wieder nen Gewinn - also Steuern.

Wenn man in Rente geht uns sein Geschäfts beendet gibt es auch Freibeträge (einmal).

Das wird aber wohl etwas viel für ein Forum.

Spiel mit dem Varianten:

1. Behalten + dem nächsten Vererben
2. Verkaufen + ausgeben

die Konsequenzen sind doch nicht Entscheidungs relevant.
Jetzt hast du nen Papier auf dem ne höhere Summe steht als nach dem Verkauf übrig bleibt wird. Entweder das einrahmen und an die Wand - oder das Geld ausgeben.

Jeder wie er es braucht

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Bamboo2011
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

So ein Anruf beim zuständigen Steuerberater der Gesellschafft hat Licht ins Dunkle gebracht.
Interessant ist nicht der Anschaffungspreis, sondern der Buchwert bzw. der Stand des Kapitalkontos. Verkaufserlöse minus Buchwert = Gewinn den man versteuern bzw. In der Steuererklärung Anlage G angeben muss.
Hinzu kommt der Hinweis dass Personen über 55 ein mal im Leben einen Antrag in so einem Fall beim FiAmt stellen können, dass bis zum Gewinn von 45000 € der Betrag nicht versteuert werden muss.
http://www.emissionsmarktplatz.de/htm/de/html/Info_CenterBeteiligungsformenKommanditgesellschaften.php unter dem Punkt welche Steuern fallen an.

Trotzdem danke an alle beteiligten, die sich die Mühe gemacht haben mir zu helfen.

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