Muss man zusätzliches Einkommen melden?

10. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dark-Nightwish
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 12x hilfreich)
Muss man zusätzliches Einkommen melden?

Hallo!

Ich bin ganz normal Angestellte und habe auch meine LST-Karte für 2006 in der Firma abgegeben.
Was ist nun, wenn ich für jemandem "pro-forma"-halber einspringe und für 2 Monate seine geringfügige Beschäftigung auf meinem Namen übernehme, weil er sonst die Grenze übersteigt und das Einkommen versteuern müsste.

Hab ich da große Nachteile? Wo muss ich das melden bzw. muss ich meinem Arbeitgeber bescheid sagen? Denn eigentlich mache ich das ja gar nicht, sondern gebe nur meinen Namen dafür aus, damit das Finanzamt nicht meckern kann.

Danke für Eure Hilfe!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49391 Beiträge, 17371x hilfreich)

Hab ich da große Nachteile?
Ja, lass Dich nicht dabei erwischen.

Das ist Steuerhinterziehung, Hinterziehung von Sozialabgaben und somit strafbar.

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#2
 Von 
guest123-673
Status:
Schüler
(365 Beiträge, 155x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dark-Nightwish
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja, das dachte ich eben auch. Auf diesen "Minijob" von unter 400 Euro muss ich ja keine Steuern abführen. Somit ist es doch keine Hinterziehung.

Aber muss ich das beim Arbeitgeber melden bzw. kann er sagen, ich soll meine ganze "Energie" in eine Arbeit stecken?

Es ist ja nur für 2 Monate pro form-halber, damit derjenige, der es wirklich macht, nicht über den Hochbetrag kommt...

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#4
 Von 
volki
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

An Tao :....
nun sei mal nicht päpstlicher als der papst....
wir wissen doch...wie es ist...
manchmal denke ich, das spiel heist " wer schummelt besser ? Staat oder Bürger "..
von "geben was des kaisers ist" ist doch schon lange nicht mehr die rede oder ?


an praktikant :

also..
solltest du für jemanden real einspringen, solltest du es deinem arbeitgeber melden ( guck mal, was da im arbeitsvertrag!! steht ...steht da nichts drüber drinn, must du es auch nicht melden .. )

solltest du nur pro forma für jemanden einspringen, erwächst deinem chef bzw. der firma in der du arbeitest kein nachteil... also für deinen arbeitgeber egal..
sollte es allerdings mal rauskommen ( also jemand hat dich verpfiffen ) bist du und der aushilfsfirmenchef wegen sozialbetruges drann..

aber wieso soll er nicht über die 400 € kommen ? er wäre dann, wenn es seine einzige tätigkeit ist in der gleitzone versicherungspflichtig beschäftigt... das kann ewtl. für beide seiten ( arbeitgeber und arbeitnehmer) günstiger sein ( finanziel )

kommt halt auf den einzelfall an..

was macht denn dein kumpel sonst so ? vieleicht ALGII empfänger ?

gruß

volki

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49391 Beiträge, 17371x hilfreich)

@alle
Natürlich darf jeder einen 400€-Nebenjob machen und das auch noch steuerfrei.

Ggfls. benötigt man dazu aber eine Genehmigung des Arbeitgebers.

Was aber nicht erlaubt ist, dass der Nebenjob auf Person A angemeldet ist und druch Person B die Arbeit erledigt wird, wobei Person B auch noch einen weiteren 400€-Job hat.

Ich kenne übrigens in meinem Bekanntenkreis 2 Fälle, bei denen so etwas aufgeflogen ist. Das ist zwar durch dumme Umstände passiert, aber davor kann man sie nie sicher sein.

Natürlich weiß ich, wie so etwas läuft. Die Frage ist aber, ob Dark-Nightwish das auch weiß. So wie die Frage gestellt war, habe ich das bezweifelt. Er sollte sich also mindestens darüber im Klaren sein, dass das strafbar ist.

Schließlich hat er die Frage gestellt: Hab ich da große Nachteile?
Die Antwort ist einfach: Wenn es auffliegt, dann ja.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dark-Nightwish
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 12x hilfreich)

Okay, danke erstmal. Werd mir das nochmal durch den Kopf gehen lassen.

Sonst ist noch zu sagen: Es geht nicht um meinen Kumpel und nein, er ist kein alg empf.

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