Hallo, ich habe mal eine Frage,
meine Mutter muss nach mehreren Schlaganfällen vermutlich in Frührente gehen, das heisst sie hat eine ganz geringe Erwerbsminderungsrente. Ich besitze eine Eigentumswohnung, worauf ich nun Eigenbedarf angemeldet habe, da sie aufgrund der Scheidung, nicht mehr in der anderen Wohnung wohnen kann.
Nun möchte ich meine Wohnung an sie nicht vermieten, sondern sie Mietfrei dort wohnen lassen und trage die Umlagen auch selbst. Mir ist bekannt, dass ich nichts dann absetzen kann, was nicht schlimm ist, denn es ist ja meine Mutter und ich möchte, dass sie noch ein gutes Leben führen kann, ohne Geldsorgen.
Ist dies möglich, ohne irgendwelchen ärger mit dem FA zu bekommen? Das sie mir eine Mieteinnahme unterstellen und ich dann steuern darauf zahlen muss, auf Einnahmen, die es nicht gibt?
Mutter Mietfrei wohnen lassen
21. Januar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 21. Januar 2016 | 14:25
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Mutter Mietfrei wohnen lassen
#1
Antwort vom 21. Januar 2016 | 18:17
Von
Status: Unbeschreiblich (34442 Beiträge, 17807x hilfreich)
Ist dies möglich, ohne irgendwelchen ärger mit dem FA zu bekommen? Natürlich - die Situation kann man dem FA ja ggf. leicht erklären.
#2
Antwort vom 22. Januar 2016 | 07:57
Von
Status: Student (2435 Beiträge, 842x hilfreich)
Je nachdem wie hoch die eigenen Einkünfte Deiner Mutter sind kannst Du evtl. auch Unterhaltsaufwendungen nach § 33 a EStG
ansetzen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. Januar 2016 | 08:39
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :Je nachdem wie hoch die eigenen Einkünfte Deiner Mutter sind kannst Du evtl. auch Unterhaltsaufwendungen nach § 33 a EStG ansetzen.
Sie würde 850€ Nach dem Krankengeld an Erwerbsminderungsrente erhalten. Würde dies dann zu treffen?
Liebe Grüße
#4
Antwort vom 22. Januar 2016 | 08:41
Von
Status: Student (2435 Beiträge, 842x hilfreich)
Im Monat oder im Jahr?
#5
Antwort vom 22. Januar 2016 | 09:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :Im Monat oder im Jahr?
Im Monat für zwei Jahre erstmals und dann irgendwann die normwle Rente von Ca.700€
#6
Antwort vom 22. Januar 2016 | 10:20
Von
Status: Student (2435 Beiträge, 842x hilfreich)
Dann wird es leider nichts mit der Absetzbarkeit, da die Einkünfte Deiner Mutter zu hoch sind.
Aber zumindest musst Du keine fiktiven Mieteinnahmen versteuern ;-)
#7
Antwort vom 22. Januar 2016 | 11:01
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :Dann wird es leider nichts mit der Absetzbarkeit, da die Einkünfte Deiner Mutter zu hoch sind.
Aber zumindest musst Du keine fiktiven Mieteinnahmen versteuern ;-)
Danke für die Antwort :-) Das ist mir am wichtigsten, dass ich so keine Nachteile vom FA dann habe.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
303.972
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
18 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten