Mutter von LG zieht in unser Haus

22. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Squit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)
Mutter von LG zieht in unser Haus

Hallo Zusammen,

angenommen die Mutter von meinem LG zieht in unser 1Familienhaus (LG:25% ich:75%) und will uns monatlich einen Betrag von 700€ geben. Wir würden das Haus noch ein wenig umbauen, sodas sie eine 3-Zimmer Wohnung hätte.

Ist das im klassischen Sinn eine Vermietung und müssten wir das Geld als Einkünfte angeben?

Vielen Dank schonmal und liebe Grüße
Squit

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Wenn Sie vermieten, haben Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Egal ob an die Mutter, den Nachbarn oder Schwippschwagers Arbeitskollegen. Entsprechend können Werbungskosten geltend gemacht werden.

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#2
 Von 
Squit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Retels,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich denke, ich habe vergessen zu erwähnen das dieser Betrag "All Inclusive" bedeuten würde. Also alle Kosten inklusive Verpflegung.

Wenn das dennoch eine "normale" Vermietung ist, wie rechne ich denn dann die Verpflegung raus?

Viele Grüße
Squit



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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Ja, dann schließen Sie doch einfach einen Mietvertrag über z. B. 350 Euro Miete und 150 Euro Mietnebenkosten. Wenn es Sie beruhigt, können Sie sich das dann auch in 2 Beträgen überweisen lassen - einmal 500 Euro für die Miete und einmal 200 für das Esssen. Es ist ja nicht so, daß das FA vorbeikommt und guckt, ob die Mutter vielleicht nur für 150 Euro im Monat ißt...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

quote:
Ist das im klassischen Sinn eine Vermietung und müssten wir das Geld als Einkünfte angeben?


Die Schwierigkeit wird darin bestehen, die Zahlung in Miete einschl. Nebenkosten einerseits und Kostgeld andererseits aufzuteilen. Solche Schwierigkeiten hindern das Finanzamt aber nicht daran, hier Einkünfte aus Vermietung zu erkennen. Im Zweifel wird der Mietanteil geschätzt. Und dann kann man sich mit dem Finanzamt prächtig darüber streiten, was denn die richtige Grundlage für die Schätzung ist.

Zu bedenken ist außerdem, dass man sämtliche mit der vermieteten Wohnung zusammenhängende Kosten dann auch geltend machen kann. Je nach genauer Situation (Zinsen für Hausdarlehen, Abschreibung usw.) kann es durchaus sein, dass sich ein steuerlicher Verlust ergibt und als Ergebnis daraus steuerliche Vorteile.

Über die steuerlichen Auswirkungen sollte man sich daher im Vorfeld beraten lassen. Es gibt insgesamt durchaus Gestaltungsmöglichkeiten, die man kennen sollte, bevor aus Unkenntnis steuerlich nachteilige Dinge gemacht werden, die rückwirkend nicht mehr änderbar sind.

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