Mutterschutz/ Steuerklasse - EILT!!!

12. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
ralla
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutterschutz/ Steuerklasse - EILT!!!

Hallo,

ich habe eine Frage zur Wahl bzw. zum Wechsel der Lohnsteuerklasse.

Folgender Sachverhalt: Wir haben in 2005 geheiratet und daraufhin aufgrund unserer Einkommensverhältnisse unsere Steuerklassen auf III (Ehemann) und V (Ehefrau) ändern lassen; auch für die jeweilige Steuerkarte 2006.

Jetzt erwarten wir im Juni ein Kind :) und uns stellen sich folgende Fragen:
1)Können wir, um möglichst viel Mutterschutzgeld zu bekommen (Berechnung anhand der letzten drei Nettoeinkommen vor dem Mutterschutz, also Januar-März 2006), jetzt noch schnell für 2006 in III (Ehefrau) und V (Ehemann) ändern lassen?
2) Können wir dann in 2006 wieder zurück in III (Ehemann) und V (Ehefrau) wechseln?
3)Und wenn ja, ab wann?

Tausend Dank im voraus für Eure Antworten.

Ralla123




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17510x hilfreich)

Steuerrechtlich kannst Du so etwas machen.

Ob der Arbeitgeber Deiner Frau, der dann ja das höhere Mutterschutzgeld zu zahlen hat, dieses auch anerkennt, ist eine andere Frage.

Die Rückänderung kann nach Ablauf der Mutterschutzfrist erfolgen.

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#2
 Von 
ralla
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort hh!

Ich habe davon gehört, daß es wohl ein Urteil gibt, welches eine derartige Vorgehensweise nicht als "Missbrauch" auslegt und somit den Arbeitgeber zur Zahlung des höheren Mutterschutzgeldes verpflichtet,wenn der Wechsel mindestens 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt wird. Kann mir dazu jemand etwas sagen?

Nochmals danke im voraus für Eure Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
zaya
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
Dieses Thread ist zwar ziemlich alt, aber das Thema ist für mich ganz aktuell.
Vielleicht könnten Sie mir nach dem neusten Urteil des Bundessozialgerichts weiter helfen.

Wir erwarten Mitte Januar 2010 ein Baby. Ich habe meine Steuerklasse im August 2009 von IV auf III und mein Mann von IV auf V ändern lassen. (Mein Mann verdient klein bisschen weniger als ich und er hatte bis Oktober 2009 Kurzarbeit)
Mein Mutterschutz beginnt im Dezember 2009 (Also mehr als 3 Monate vor meiner Mutterschutz haben wir den Steuerklassenwechsel durchgeführt).
Bisher konnte solcher Steuerklassenwechsel als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, weil man dadurch mehr Elterngeld bekommen kann.

Aber im Juni 2009 ist ein Urteil vom Bundessozialgericht gefallen, dass solcher Steuerklassenwechsel für Elterngeld nicht rechtsmissbräuchlich ist. Aber es steht nichts von Mutterschaftsgeld. (Ich nehme an, dass Elterngeld und Mutterschaftsgeld 2 verschiedene Themen sind)

Nun habe ich 2 Fragen:
1. Nach welcher Steuerklasse sollte mein Arbeitgeber mein Mutterschaftsgeld berechnen?
2. Wann sollten wir im nächsten Jahr wieder zurückwechseln, da ich ja im nächsten Jahr nicht mehr arbeiten gehe?
Gleich ab Januar 2010 oder ab Februar 2010? (da ich noch ein halber Monat im Januar Mutterschutz habe.)
Wird die Steuerklasse des aktuellen Monats für das Mutterschaftsgeld auch noch in Betracht gezogen oder wirklich nur die letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz?








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