Hallo,
ich beabsichtige mich neben meiner beruflichen Tätigkeit ein Nebengewerbe im Bereich KFZ-Handel anzumelden. Ich würde dann auf die Kleinunternehmerregel verzichten und mit Musatzsteuervoranmeldung arbeiten. Steuerlich ist mir dabei etwas unklar und zwar folgendes:
Angenommen ich kaufe nun ein Auto für 2000 Euro ohne MwSt. ausweisbar und verkaufe es dann für 2500 Euro weiter, muss ich doch dann 16% MwSt auf die 500 Euro bei der Umsatzsteuervoranmeldung angeben bzw. bezahlen, also sprich 68,96 Euro oder!?
Wie das bei MwSt. ausweisbar funktioniert ist mir klar nur nicht bei einem Fahrzeug ohne Steuer ausweisbar.
Vielen Dank für euere Hilfe!
Gruß Knitte76
MwSt. auf Gewinn aus Autohandelgeschäften zahlen???
29. Juni 2006
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Frage vom 29. Juni 2006 | 10:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
MwSt. auf Gewinn aus Autohandelgeschäften zahlen???
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#1
Antwort vom 6. Juli 2006 | 09:43
Von
Status: Lehrling (1101 Beiträge, 121x hilfreich)
soviel ich weiss , muss die Mehrwertsteuer auf die Gesamtsumme von 2500 euro gezahlt werden.
#2
Antwort vom 6. Juli 2006 | 13:47
Von
Status: Schüler (365 Beiträge, 155x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 6. Juli 2006 | 14:55
Von
Status: Unbeschreiblich (47457 Beiträge, 16801x hilfreich)
Soweit es mir bekannt ist, muss man beim KfZ-Handel nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis die MWSt. zahlen.
#4
Antwort vom 7. Juli 2006 | 13:28
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 6x hilfreich)
@Tao, da liegst du vollkommen richtig. § 25a Umsatzsteuergesetz regelt dieses.
#5
Antwort vom 8. Juli 2006 | 20:37
Von
Status: Schüler (365 Beiträge, 155x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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