MwSt. auf Gewinn aus Autohandelgeschäften zahlen???

29. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Knitte76
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
MwSt. auf Gewinn aus Autohandelgeschäften zahlen???

Hallo,

ich beabsichtige mich neben meiner beruflichen Tätigkeit ein Nebengewerbe im Bereich KFZ-Handel anzumelden. Ich würde dann auf die Kleinunternehmerregel verzichten und mit Musatzsteuervoranmeldung arbeiten. Steuerlich ist mir dabei etwas unklar und zwar folgendes:

Angenommen ich kaufe nun ein Auto für 2000 Euro ohne MwSt. ausweisbar und verkaufe es dann für 2500 Euro weiter, muss ich doch dann 16% MwSt auf die 500 Euro bei der Umsatzsteuervoranmeldung angeben bzw. bezahlen, also sprich 68,96 Euro oder!?

Wie das bei MwSt. ausweisbar funktioniert ist mir klar nur nicht bei einem Fahrzeug ohne Steuer ausweisbar.

Vielen Dank für euere Hilfe!

Gruß Knitte76

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

soviel ich weiss , muss die Mehrwertsteuer auf die Gesamtsumme von 2500 euro gezahlt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-673
Status:
Schüler
(365 Beiträge, 155x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Soweit es mir bekannt ist, muss man beim KfZ-Handel nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis die MWSt. zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FredK
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 6x hilfreich)

@Tao, da liegst du vollkommen richtig. § 25a Umsatzsteuergesetz regelt dieses.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-673
Status:
Schüler
(365 Beiträge, 155x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen