MwSt ausweisen obwohl nicht MwSt pflichtig?

22. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Karin777
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
MwSt ausweisen obwohl nicht MwSt pflichtig?

Ich arbeite nebenher gelegentlich als Übersetzerin und mache im Jahr damit nicht viel Umsatz, so dass ich nicht mehrwertsteuerpflichtig bin.

Ein Kunde lehnt nun meine Rechnung ab und verlangt eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

So weit ich weiss, darf ich diese nicht ausweisen, da ich ja auch keine abführe.

Wie kann ich mit dieser Situation umgehen???
Danke im Voraus!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

Du erklärst dem Kunden einfach, daß Du als Kleinunternehmerin keine Umsatzsteuer ausweisen darfst. Schlimmstenfalls ist der Kunde sauer - das kann man dann halt nicht ändern...

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Der Kunde ist sehr unwissend. Natürlich darf Mehrwertsteuer in diesem Fall nicht ausgewiesen werden. Er muß die Rechnung akzeptieren.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen