Ich arbeite nebenher gelegentlich als Übersetzerin und mache im Jahr damit nicht viel Umsatz, so dass ich nicht mehrwertsteuerpflichtig bin.
Ein Kunde lehnt nun meine Rechnung ab und verlangt eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
So weit ich weiss, darf ich diese nicht ausweisen, da ich ja auch keine abführe.
Wie kann ich mit dieser Situation umgehen???
Danke im Voraus!
MwSt ausweisen obwohl nicht MwSt pflichtig?
22. Oktober 2004
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Frage vom 22. Oktober 2004 | 11:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
MwSt ausweisen obwohl nicht MwSt pflichtig?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 22. Oktober 2004 | 13:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Hi,
Du erklärst dem Kunden einfach, daß Du als Kleinunternehmerin keine Umsatzsteuer ausweisen darfst. Schlimmstenfalls ist der Kunde sauer - das kann man dann halt nicht ändern...
Gruß vom mümmel
#2
Antwort vom 22. Oktober 2004 | 20:21
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Der Kunde ist sehr unwissend. Natürlich darf Mehrwertsteuer in diesem Fall nicht ausgewiesen werden. Er muß die Rechnung akzeptieren.
Gruß
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